Benutzungsordnung der Gemeinde Sehestedt

für den Freizeitpark

 

Aus verständlichen Gründen und aus gegebenen Anlässen sollen Sie, liebe Besucher, mit den notwendigen Verhaltensregelungen bekannt gemacht werden:

 

1.         Die Benutzung des Freizeitparks ist jedem gestattet.

 

2.         Die Nutzung ist gebührenfrei.

Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist gesondert zu vereinbaren.

Der/die Nutzerln hat vor Nutzung bei der/dem Bürgermeisterin/Bürgermeister oder der/dem stellvertretenden Bürgermeisterin/Bürgermeister einen Personalausweis vorzulegen (tel. Anmeldung mit Angabe der Pers.-Ausweis-Nr).

Das Gelände ist in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen.

Angemeldete Nutzerlnnen haben Vorrang bei der Benutzung des großen Grills.

Ab 21.00 Uhr ist ruhestörender Lärm zu vermeiden.

 

3.         Für alle sich bei der Benutzung ergebenden Schäden haftet der/die Benutzerln. Die Benutzung des Freizeitparks erfolgt auf eigene Gefahr.

 

4.         Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Gegebenfalls sind die Wertstoffsäcke von der Nutzerin/dem Nutzer ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

5.         Das Befahren des Freizeitparks mit KFZ´s ist untersagt.

 

6.         Die Einhaltung der Benutzungsordnung wird kontrolliert. Den Anordnungen der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters oder eines von Ihr/Ihm Beauftragten ist nachzukommen.

 

7.         Offene Feuer außerhalb des Grills sind untersagt. Der Grill ist umsichtig nach Sicherheits- und Vorsichtsregeln zu nutzen.

 

 

24814 Sehestedt, den 27.02.2001

 

 

gez. Rita Koop

- Bürgermeisterin -