Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.06.2024 und der Genehmigung des Landrats des Kreises Rends-burg-Eckernförde vom 02.07.2024 folgende Hauptsatzung für die Gemeinde Groß Wittensee erlassen: