Aufgrund des § 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Hüttener Berge vom 27.05.2024 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde nachfolgende Hauptsatzung des Amtes Hüttener Berge erlassen.