1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2024.
Aufgrund des § 18 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss des Amtes Hüttener Berge vom 25.11.2024 – und mit Teilgenehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erlassen.