Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 2 und 17 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBI. S.-H. S. 57) in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4, 6 Abs. 1 bis 7, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBI. S.-H. S. 27) und nach § 27 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gemeinde Owschlag über den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und ihre Benutzung vom 11.12.2018 (Wasserversorgungssatzung) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Owschlag vom 10.12.2024 folgende 2. Änderungssatzung erlassen.