Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 10.12.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 27 „Grundstück Bahnhofstraße 29“ der Gemeinde Owschlag „für den Bereich nördlich der Bahnhofstraße und südöstlich der ehemaligen Kiesabbaufläche" (siehe Übersichtsplan) und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 31.01.2025 bis einschließlich 05.03.2025 im Internet veröffentlicht.