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Zensus 2022 und die katastrophalen finanziellen Auswirkungen auf unsere Gemeinden

Im Mai 2022 fand der Zensus in Deutschland statt. Als Datenquellen dienen das Melderegister, georeferenzierte Adressdaten des Bundesamtes, Grundsteuerdaten, Daten der Finanz- und Arbeitsverwaltung. Diese wurden über das Statistische Landesamt an das Statistische Bundesamt weitergeleitet. Die Festsetzungsbescheide der Zensusergebnisse sind am 30.09.2024 eingegangen.

Im Amt Hüttener Berge verlieren wir nach dem neuen Zensus 2022 651 Einwohnerinnen und Einwohner und daher im Durchschnitt rd. -4,27 %. Das Land Schleswig-Holstein verliert hingegen nur -0,6 %, der Kreis Rendsburg-Eckernförde nur -0,99 %.

Ergebnis Zensus 2022 – Verlust von 651 Einwohnerinnen und Einwohner im Amt

 

2

3

4

5

6

Gemeinde

Zensus 2022 (15. Mai.2022)

Fortschreibung zum 30.06.2022 auf Grundlage des Zensus 2022

Fortschreibung zum 30.06.2022 auf Grundlage des Zensus 2011

Differenz absolut
4 - 3

Differenz in %

Ahlefeld-Bistensee

485

491

511

-20

-3,91%

Ascheffel

984

998

1046

-48

-4,59%

Borgstedt

1742

1756

1807

-51

-2,82%

Brekendorf

963

961

992

-31

-3,13%

Bünsdorf

531

526

622

-96

-15,43%

Damendorf

416

419

438

-19

-4,34%

Groß Wittensee

1308

1308

1363

-55

-4,04%

Haby

549

553

567

-14

-2,47%

Holtsee

1244

1252

1289

-37

-2,87%

Holzbunge

336

337

350

-13

-3,71%

Hütten

215

211

215

-4

-1,86%

Klein Wittensee

226

224

223

1

0,45%

Neu Duvenstedt

129

123

129

-6

-4,65%

Osterby

987

973

1090

-117

-10,73%

Owschlag

3688

3682

3772

-90

-2,39%

Sehestedt

782

776

827

-51

-6,17%

Summe

14585

14590

15241

-651

-4,27%

Quelle:

Spalte 2,3,4: Datenblatt zum Zensus 2022 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Spalte 4 nahezu Deckungsgleich mit den Melderegister des Amtes Hüttener Berge

 

Nach unseren derzeitigen Erkenntnissen dürften die, aus unserer Sicht unrealistischen, Abweichungen des Zensus zur Bevölkerungsfortschreibung (Spalte 3) auf den Haushaltsbefragungen und den entsprechenden Hochrechnungen beruhen.

Wir schließen es aus, dass unser Melderegister über so hohe „Karteileichen“ und Fehlbestände verfügt, zumal bei den Wahlen / Wählerverzeichnissen nicht ansatzweise unzustellbare Wahlbenachrichtigungen als Rückläufer in der Amtsverwaltung eingingen.
Nach dem Zensusgesetz besteht kein Anspruch auf die „wahren“ oder „richtigen“ Einwohnerzahlen, da kein statistisch wissenschaftliches Verfahren hierfür eine Gewähr bieten kann. Aus verfassungsrechtlicher Sicht wird lediglich ein realitätsgerechtes Verfahren zur Einwohnerermittlung gefordert.
Über 5 % erscheint den Mitgliedern des Hauptausschusses des Amtes Hüttener Berge jedoch nicht mehr realitätsgerecht.
Nach den Vorgaben des Finanzausgleichsgesetzes Schleswig-Holstein (FAG) ist der kommunale Finanzausgleich an die vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein fortgeschriebene Einwohnerzahl gekoppelt. Daraus entsteht nun für einige Gemeinden des Amtes Hüttener Berge ein finanzielles Desaster.
Derzeitige angenommene Mindereinnahmen im Finanzausgleich ohne Kompensationen möglicher Erhöhungen von Umlagen (Amts-, Schul-, KiTA- und Kreisumlage)

Gemeinde

Auswirkung 2024

Auswirkung 2025

Auswirkung 2026 ff. *

Summe 2026-2033

Veränd. Finanzkraft

Summe gesamt

Ahlefeld-Bistensee

-6.995

-13.805

-21.238

-169.904

 

-2,63%

-190.704

Ascheffel

-15.988

-32.919

-49.909

-399.272

-3,26%

-448.179

Borgstedt

-11.991

-20.480

-30.310

-242.480

-0,82%

-274.951

Brekendorf

-11.991

-25.486

-38.228

-305.824

-2,43%

-343.271

Bünsdorf

-26.980

-57.343

-86.014

-688.112

-8,67%

-772.435

Damendorf

-9.993

-21.238

-31.857

-254.856

-4,45%

-286.087

Groß Wittensee

-10.992

-23.362

-35.043

-280.344

-1,70%

-314.698

Haby

-4.996

-11.681

-16.990

-135.920

-1,92%

-152.597

Holtsee

-7.709

-16.384

-23.756

-190.048

-0,79%

-214.141

Holzbunge

-5.996

-14.867

-21.238

-169.904

-3,54%

-190.767

Hütten

-999

-2.124

-3.186

-25.488

-0,88%

-28.611

Klein Wittensee

-3.997

-7.433

-10.619

-84.952

-3,09%

-96.382

Neu Duvenstedt

-2.998

-4.248

-4.248

-33.984

-1,99%

-41.230

Osterby

-36.972

-83.418

-122.708

-981.664

-7,72%

-1.102.054

Owschlag

-26.980

-37.167

-55.219

-441.752

-0,92%

-505.899

Sehestedt

-6.167

-13.926

-18.841

-150.728

-0,79%

-170.821

Summe

-191.742

-385.878

-569.405

-4.555.240

-2,10%

-5.132.860

 *Hochgerechnet auf Grundlage der Finanzdaten 2025 (Auswirkungen 2026 ff.)

Die Gemeinde Bünsdorf verliert daher im Jahr 2024 rd. 27.000 Euro, im Jahr 2025 rd. 57.500 Euro und im Jahr 2026 und ff. jeweils rd. 86.000 Euro an Schlüsselzuweisungen durch das Land. Daher muss die Gemeinde Bünsdorf von Mindereinnahmen im Finanzausgleich bis ins Jahr 2033 von rd. 772.000 Euro ausgehen.
Die Gemeinde Osterby trifft es ebenfalls eklatant und verliert im Jahr 2024 rd. 37.000 Euro, im Jahr 2025 rd. 83.500 Euro und im Jahr 2026 und ff. jeweils rd. 122.000 Euro an Schlüsselzuweisungen. Osterby muss daher von Mindereinnahmen im Finanzausgleich bis ins Jahr 2033 von rd. 1.102.000 Euro ausgehen.
Die Gemeinden des Amtes insgesamt verlieren bis in das Jahr 2033 rd. 5.132.000 Euro an Schlüsselzuweisungen.
Dieser Einschnitt nimmt unserer Gemeinden jeglichen Handlungsspielraum und stellt uns zusätzlich zu den bereits bestehenden finanziellen Problemen vor weitere finanzielle Herausforderungen.

Aufgrund der weitreichenden finanziellen Folgen haben wir uns entschieden, die Zensusdaten und die hierfür durchgeführten Rechenschritte rechtlich überprüfen zu lassen. Wir haben für alle Gemeinden des Amtes fristgerecht Widerspruch eingelegt.
Mit dem Widerspruch und der Akteneinsicht erhoffen wir die Überprüfung der Berechnungsschritte, die ggf. fehlerhafte Datenerhebung oder methodische Mängel, Messfehler oder zu kleinen Stichproben aufzudecken.

Nach dem Motto „VIEL HILFT VIEL“ hoffen wir darauf, dass möglichst viele Gemeinden, die ebenfalls von realitätsfernen Einwohnerzahlen betroffen sind, ebenfalls Widerspruch einlegen. Dadurch könnten wir geschlossen auftreten, würden unsere Argumente sammeln und zugleich die Kosten für jede einzelne Gemeinde deutlich reduzieren.

 

Ihr

Andreas Betz
Amtsdirektor

 

Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

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Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
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Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

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