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Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?

Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen.
Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.

Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.

Kurztext

Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen? Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen. Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.

 

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

 

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.

Tipp: Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
  • Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung, müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen.

 

Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 31,40

Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • Einverständniserklärung, dass die Kfz-steuerlichen Verhältnisse oder rückständige Gebühren bekannt gegeben werden dürfen.
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    • Handelsregisterauszug oder
    • Gewerbeanmeldung  oder
    • Vereinsregisterauszug
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief, gegebenenfalls eine vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung)
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
  • Nachweis einer gültigen  Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung. Durch den letzten HU-Bericht oder entsprechend der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
  • bei zugelassenen Fahrzeugen: zusätzlich Kennzeichen

Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern. Die Versicherung wird automatisch verständigt.

 

Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

Kraftfahrzeugsteuer

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg

Frau Jutta Kuhr

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-647
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: 3. OG   |   Zimmer: 345

Frau Sonja Rathje

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

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+49 4331 202-677
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: 3. OG   |   Zimmer: 347

Herr Rolf Staacken

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

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+49 4331 202-655
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: 3. OG   |   Zimmer: 348


Teichkoppel 72 24161 Altenholz
Tel: +49 431 320979-26Fax: +49 431 320979-22E-Mail: zulassungsbehoerde3[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/


Rendsburger Straße 109 24340 Eckernförde
Tel: +49 4351 66676-0Fax: +49 4351 66676-29E-Mail: zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Postanschrift:Rendsburger Straße 10924340Eckernförde

Frau Ulrike Mühlenbeck

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Fachdienst

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+49 4351 66676-12
+49 4351 66676-29
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Zimmer: 2

Frau Silke Ost

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Fachdienst

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+49 4351 66676-10
+49 4351 66676-29
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Zimmer: 3

Frau Yvonne Winzer

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Fachdienst

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+49 4351 66676-14
+49 4351 66676-29
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Zimmer: 1


Am Markt 17 24594 Hohenwestedt
Tel: +49 4871 36-5312Fax: +49 4871 36-536E-Mail: zulassungsbehoerde4[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

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Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

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