Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)
Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition benötigt man eine Waffenbesitzkarte.
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Diese stellt die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen dar. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein.
Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Regionale Hinweise
Den Universalassistenten für den Antrag auf Erteilung einer / eines Waffenbesitzkarte, Waffenscheines, Munitionserwerbsberechtigung nach Waffengesetz finden Sie im ONLINEPORTAL „BÜRGERSERVICE“ DES KREISES RENDSBURG-ECKERNFÖRDE.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Es fallen grundsätzlich Gebühren in Höhe von 70,00 Euro an.
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Frau Andrea Petersen
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bevölkerungsschutz und Ordnung
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Kontakt herunterladen
+49 4331 202-320
+49 4331 202-602
waffenbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
125
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein