Erlaubnis zu Arzneimittelherstellung beantragen
Erlaubnis zu Arzneimittelherstellung beantragen
Wer Arzneimittel herstellen möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis.
- Bescheinigung in Steuersachen
- Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) beantragen
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein