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Ein Auszug aus dem Handelsregister gibt die aktuellen rechtlichen Verhältnisse einer Firma wieder.

Ein Auszug aus dem Handelsregister gibt die aktuellen rechtlichen Verhältnisse einer Firma wieder. Der Auszug gibt insbesondere an, wer die Firma rechtlich vertreten kann. Verschiedene Behörden und Institutionen (Gewerbeamt, Banken usw.) verlangen daher die Vorlage eines Registerauszugs. Darüber hinaus kann jeder Interessent Einsicht in das Handelsregister nehmen beziehungsweise einen Auszug beziehen. Dabei ist zwischen einem Auszug und einem beglaubigtem Auszug zu unterscheiden.

Sie haben auch die Möglichkeit, lediglich Einblick ins Handelsregister zu nehmen.

 

Zuständige Amtsgericht, in deren Bezirk der Firmensitz liegt (sowohl bei Einsicht in das Handelsregister, als auch, wenn Sie einen Auszug aus dem Handelsregister benötigen).

Die Bundesländer haben zum Zwecke der öffentlichen Beauskunftung ein Registerportal eingerichtet, durch das Sie die gewünschten Informationen online abrufen können. Dort sind auch Urkunden und Unterlagen über die betreffende Firma abrufbar, die für die Eintragungen im Handelsregister relevant sind.

Registerportal

Gerichtsverzeichnis

 

Keine

 

  • Einsichtnahme beim Registergericht:
    kostenfrei (Vorbemerkung 1.1.4 Abs.1 Satz 2 Kostenverzeichnis JVKostG)
  • Ablichtungen und Ausdrucke:
    • Unbeglaubigte Abschriften und Ausdrucke: 10,00 EUR (Nr. 17000 Kostenverzeichnis GNotKG),
    • beglaubigte Abschriften und amtliche Ausdrucke: 20,00 EUR (Nr. 17001 Kostenverzeichnis GNotKG).
  • Elektronische Übermittlung anstelle eines Ausdrucks:
    • Unbeglaubigte Datei: 5,00 EUR (Nr. 17002 Kostenverzeichnis GNotKG),
    • beglaubigte Datei: 10,00 EUR (Nr. 17003 Kostenverzeichnis GNotKG).
  • Nutzung des Registerportals:
    • Registrierung kostenfrei
    • Recherche nach einzelnen Firmen, Einsicht in die Unternehmensträgerdaten und Nutzung der Handelsregisterbekanntmachungen kostenfrei.
  • Abruf der zu einer Registernummer angebotenen Daten (Nr. 1140, 1141 des Kostenverzeichnis Justizverwaltungskostengesetz):
    • Aktueller Abdruck 4,50 EUR,
    • Chronologischer Abdruck 4,50 EUR,
    • Historischer Abdruck 4,50 EUR,
    • Dokument 1,50 EUR.

 

Für manche Zwecke (zum Beispiel Vorlage bei ausländischen Behörden) kann zusätzlich zum Ausdruck noch eine Apostille durch den Präsidenten des Amtsgerichts oder Landgerichts oder eine Überbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt und eine Legalisation notwendig sein.

Weitere Informationen zum Thema Kosten finden Sie im Gemeinsamen Registerportal der Länder.

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Gemeinsames Registerportal der Länder

Informationen zu Gerichten und Justizbehörden

 


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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