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Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8 24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de

Frau Jana Gebauer

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

FD II - Liegenschaften / Satzungen
FD II - Wirtschaft und Finanzen
Amtsdirektor - Leitung

Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-214
+49 4356 9949-7000
gebauer[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Altbau EG   |   Zimmer: 12


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

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Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

 

Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

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