Richtlinie des Amtes Hüttener Berge zur Durchführung von Ehrungen
Richtlinie des Amtes Hüttener Berge zur Durchführung von Ehrungen
erlassen am: 19.09.2022 | i.d.F.v.: 22.09.2022 | gültig ab: 01.10.2022 | Bekanntmachung am: 22.09.2022
1. Verfahren bei Ausscheiden und Sterbefällen ehemaliger und aktiver Amtsausschussmitglieder, Amtsvorsteher/innen, Amtsdirektorinnen/Amtsdirektoren und Gleichstellungsbeauftragten
a) bei Ausscheiden
1.) von Amtsausschussmitgliedern aus dem Amtsausschuss* erhalten diese ein Präsent je nach Dauer der Zugehörigkeit bis zu folgendem Wert (gilt nicht für Amtsvorsteher/innen):
Legislaturperioden: | Präsent: |
1. | bis 50,00 Euro |
je weitere Legislaturperiode | zzgl. 10,00 Euro |
2.) von Amtsvorsteherinnen / Amtsvorstehern aus dem Amt sowie von Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren aus dem Amt erhalten diese ein Präsent bis 120,00 €. Bei Amtsvorsteherinnen / Amtsvorstehern gilt 1 zusätzlich.
3.) von ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten aus dem Amt erhalten diese ein Präsent bis 40,00 €, sofern das Amt mindestens 2 Jahre ausgeübt wurde.
In besonderen Ausnahmefällen kann von den Regelungen abgewichen werden. Hierüber entscheidet zu 1.) und 3.) die/der Amtsvorsteher/in oder die/derAmtsdirektor/in und zu 2.) der Amtsausschuss.
b) bei Ableben gilt folgendes Verfahren:
Anlässe: | Präsent: |
Ehemalige Amtsaus*schussmitglieder* | 1 Schleifenkranz |
Aktive Amtsausschussmitglieder, ehemalige und aktive Amtsvorsteher / innen, Amtsdirektorinnen / Amtsdirektoren sowie Gleichstellungsbeauftragte unabhängig von der Daur ihrer / seiner Tätigkeit | 1 Schleifenkranz undVeröffentlichung eines Nachrufes in der örtlichen Tagespresse (nur Presse des Wohnortbereiches) |
2. Freiwillige Feuerwehr
Anlässe: | Präsente / Beträge: |
Jubiläen der Feuerwehren der amtsangehörigen Gemeinden | 75,00 Euro |
Übergabe neuer Feuerwehrfahrzeuge | 400,00 Euro |
Ehrungen der/des Amtswehrführerin/Amtswehrführers, deren Stellvertretung sowie der/des Jugendfeuerwehrwartin/Jugendfeuerwehr-wartes ab 25 Jahre | Blumen / Präsent bis 75,00 Euro |
Ableben einer/s aktiven Amtswehrführerin/s | Nachruf in der örtlichen Tagespresse (nur Presse des Wohnortbereiches) und Schleifenkranz |
3. Mitarbeiter des Amts
Anlässe: | Präsente / Beträge: |
25-jähriges Dienstjubiläum | Blumen/Präsent bis 25,00 € |
40-jähriges Dienstjubiläum | Blumen/Präsent bis 25,00 € |
Hochzeit und Silberhochzeit | Präsent bis zu 50,00 € |
Ableben einer/s aktiven oder ausgeschiedenen Mitarbeiter/in | Nachruf in der örtlichen Tagespresse (nur Presse des Wohnortbereiches) und Schleifenkranz |
4. Sonstige Ehrungen
Anlässe: | Präsente / Beträge: |
Jubiläen und Veranstaltungen zu denen das Amt geladen ist nach eigenem Ermessen der/des Amtsvorsteherin/Amtsvorstehers und der/des Amtsdirektorin/Amtsdirektors | bis zu 75,00 Euro |
Jubiläen der amtsangehörigen Gemeinden | 1,00 Euro für jedes Jahr des Bestehens |
Eröffnung von gemeindeeigenen Einrichtungen / Gebäuden | 400,00 Euro |
5. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss vom 19.09.2022 zum 01.10.2022
in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie des Amtes Hüttener Berge zur Durchführung von Ehrungen vom 23.06.2015 außer Kraft.
Groß Wittensee, 22.09.2022
Andreas Betz
Amtsdirektor