2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee zur Satzung der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee zur Satzung der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
erlassen am: 13.12.2022 | i.d.F.v.: 13.12.2022 | gültig ab: 01.01.2023 | Bekanntmachung am: 13.12.2022
Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 2 und 17 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. S. 57) in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4, 6 Abs. 1 bis 7, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. S. 27) und der Satzung der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser vom 12.02.2009 (Wasserversorgungssatzung) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Ahlefeld-Bistensee vom 13. Dezember 2022 folgende 2. Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
§ 6 (Gebührensätze) Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Zusatzgebühr beträgt 1,49 € netto je m³ Wasserentnahme.
Artikel II
Diese 2. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 1. Änderungssatzung vom 09.12.2019 zur Beitrags- und Gebührensatzung Wasser der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee vom 12.12.2016 außer Kraft. Im Übrigen bleiben die Regelungen der Ursprungssatzung vom 12.12.2016 unberührt.
Ahlefeld-Bistensee, 13.12.2022
Detlef Kroll
Bürgermeister