2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 12.12.2016
2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 12.12.2016
erlassen am: 13.12.2022 | i.d.F.v.: 13.12.2022 | gültig ab: 01.01.2023 | Bekanntmachung am: 13.12.2022
Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 2 und 17 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. S. 57) in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4, 6 Abs. 1 bis 7, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. S. 27) sowie §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1990 (GVOBl. 1990, 545), des § 31 des Landeswassergesetzes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.02.2008 (GVOBl. 2008, S. 91) und des § 13 der Abwassersatzung der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee vom 12.02.2009 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Ahlefeld-Bistensee vom 13. Dezember 2022 folgende 2. Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
§ 10 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) Nr. 9 erhält folgende Fassung:
Die Zusatzgebühr beträgt je Kubikmeter Abwasser 3,68 €. Zuviel erhobene Gebühren sind zu verrechnen oder zu erstatten.
Artikel II
Diese 2. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 1. Änderungssatzung vom 09.12.2019 zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee vom 12.12.2016 außer Kraft. Im Übrigen bleiben die Regelungen der Ursprungssatzung vom 12.12.2016 unberührt.
Ahlefeld-Bistensee, 13.12.2022
Detlef Kroll
Bürgermeister