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Haushaltssatzung der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee für das Haushaltsjahr 2024

erlassen am: 12.12.2023 | i.d.F.v.: 12.12.2023 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 13.12.2023

Aufgrund der § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.074.300 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 989.600 EUR
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von 84.700 EUR

und

2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.062.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 909.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 504.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 580.600 EUR

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 Euro
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 Euro
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 Euro
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,02 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 %
2. Gewerbesteuer 350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.

Ahlefeld-Bistensee, 12.12.2023

Jan Lau
- Bürgermeister -



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