Haushaltssatzung der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee für das Haushaltsjahr 2025
Haushaltssatzung der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee für das Haushaltsjahr 2025
erlassen am: 10.12.2024 | i.d.F.v.: 15.01.2025 | gültig ab: 01.01.2025 | Bekanntmachung am: 15.01.2025
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.12.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
1. | im Ergebnisplan mit | |
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.074.200,00 EUR |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.053.200,00 EUR |
| einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von | 21.000,00 EUR |
und
2. | im Finanzplan mit | |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.054.600,00 EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 969.600,00 EUR |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 54.000,00 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 Euro |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 Euro |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 Euro |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0,27 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 290 % |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 537 % |
2. | Gewerbesteuer | 350 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
Ahlefeld-Bistensee, 15.01.2025
Jan Lau
- Bürgermeister -