1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ascheffel (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 11.12.2019
1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ascheffel (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 11.12.2019
erlassen am: 12.12.2022 | i.d.F.v.: 12.12.2022 | gültig ab: 01.01.2023 | Bekanntmachung am: 12.12.2022
Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 2 und 17 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. S. 57) in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4, 6 Abs. 1 bis 7, 8, 9 und 9a des Kommunalabgaben-gesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. S. 27) sowie §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Ab-wasserabgabegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1990 (GVOBl. 1990, 545), des § 31 des Landeswassergesetzes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.02.2008 (GVOBl. 2008, S. 91) und des § 13 der Abwassersatzung der Gemeinde Ascheffel vom 14.12.2000 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Ascheffel vom 12.12.2022 folgende 1. Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
§ 10 Schmutzwassergebühren
1.
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Die Grundgebühr beträgt 6,50 € im Monat je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit.
2.
Absatz 9 erhält folgende Fassung:
Die Zusatzgebühr beträgt je Kubikmeter Abwasser 2,93 €. Zuviel erhobene Gebühren sind zu verrechnen oder zu erstatten.
Artikel II
§ 11 Niederschlagswassergebühren
Absatz 9 erhält folgende Fassung:
Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr beträgt 0,65 €/Jahr je m² überbauter und befestigter Grundstücksfläche
Artikel III
Diese 1. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Ascheffel, 12.12.2022
Jörg Harder
Bürgermeister