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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ascheffel für das Haushaltsjahr 2023

erlassen am: 04.12.2023 | i.d.F.v.: 06.12.2023 | gültig ab: 06.12.2023 | Bekanntmachung am: 07.12.2023

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.12.2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um EUR vermindert um EUR gegeüber bisher EUR nunmehr festgesetzt auf EUR
1. im Ergebnisplan der
Gesamtbetrag der Erträge 37.500 0 1.872.200 1.909.700
Gesamtbetrag der Aufwendungen 0 74.500 1.901.000 1.826.500
Jahresüberschuss 83.200 0 0 83.200
Jahresfehlbetrag 0 28.800 28.800 0
2. im Finanzplan der
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 42.000 0 1.849.100 1.891.100
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0 64.700 1.710.500 1.645.800
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0 656.500 2.437.600 1.781.100
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0 677.900 2.901.500 2.223.600

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 1.858.300 EUR auf 1.177.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0 EUR auf unverändert 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 0 EUR auf unverändert 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 1,23 Stellen auf unverändert 1,23 Stellen

§ 3

- unverändert -


§ 4

- unverändert -

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 06.12.2023 erteilt.

Ascheffel, 07.12.2023

Jörg Harder
- Bürgermeister -


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