2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Ascheffel zur Satzung der Gemeinde Ascheffel über den Anschluss von Grundstücken
2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Ascheffel zur Satzung der Gemeinde Ascheffel über den Anschluss von Grundstücken
erlassen am: 04.12.2023 | i.d.F.v.: 04.12.2023 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 13.12.2023
Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 2 und 17 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. S. 57) in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4, 6 Abs. 1 bis 7, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. S. 27) und der Satzung der Gemeinde Ascheffel über den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und ihre Benutzung vom 18.12.2017 (Wasserversorgungssatzung) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Ascheffel vom 04.12.2023 folgende 2. Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
§ 11 c (Gebührensätze) Abs. 2 erhält folgende Fassung
Die Zusatzgebühr beträgt netto 1,26 € je m³ Wasserentnahme.
Artikel II
Diese 2. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. Im Übrigen bleiben die Regelungen der Ursprungssatzung vom 18.12.2017 und der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2020 unberührt.
Ascheffel, 04.12.2023
Harder
Bürgermeister