Haushaltssatzung der Gemeinde Ascheffel für das Haushaltsjahr 2024
Haushaltssatzung der Gemeinde Ascheffel für das Haushaltsjahr 2024
erlassen am: 04.12.2023 | i.d.F.v.: 05.12.2023 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 14.12.2023
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.12.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. | im Ergebnisplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.008.600 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.118.500 EUR | |
einem Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag von | - 109.900 EUR | |
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Abs. 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich | 109.900 EUR | |
einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage | 0 EUR | |
2. | im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.977.900 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.898.000 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 1.191.800 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 1.402.400 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 1.168.800 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 | EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 1,23 | Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | ||
| 340 | % | |
| 370 | % | |
2. | Gewerbesteuer | 350 | % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §§ 82 und 84 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
Ascheffel, 05.12.2023
Jörg Harder
Bürgermeister