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2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Borgstedt

erlassen am: 07.12.2023 | i.d.F.v.: 11.12.2023 | gültig ab: 01.01.2023

Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein in der zur Zeit gültigen Fasung und des § 31 des Landeswassergesetzes Schleswig-Holstein in der zur Zeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Borgstedt vom 07.12.2023 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Borgstedt über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung erlassen:


§ 1

§ 5 erhält folgende Fassung:

(1)

Der Erhebungszeitraum (Bemessungszeitraum) ist das Kalenderjahr.

(2)

Ablesezeitraum ist der Zeitraum vom 01.04. eines Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres. D.H. Grundlage für die Gebührenabrechnung 2023 ist die Ablesung im Zeitraum vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024.


§ 2

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkrend zum 01.01.2023 in Kraft.

Borgstedt, 11.12.2023

Wilfried Roggenbuck
Bürgermeister


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