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Gebührensatzung zur Benutzungssatzung über die Benutzung der Räumlichkeiten und der Einrichtungen im „Dörpshus“und Grillhütte Damendorf

erlassen am: 28.11.2022 | i.d.F.v.: 28.11.2022 | gültig ab: 28.11.2022 | Bekanntmachung am: 28.11.2022

Aufgrund des § 4 der Gemeindeverordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung und des § 11 der Benutzungssatzung über die Benutzung der Gemeinderäume im Dörpshus und der Grillhütte Damendorf wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Damendorf vom 28.11.2022 folgende Gebührensatzung erlassen:


§ 1 Gebühren

1.

Für die Benutzung der Räumlichkeiten und der Einrichtungen werden Gebühren in folgender Höhe erhoben:

Dörpshus Erdgeschoß 150,- €
Schützenraum Obergeschoß 35,- €
Grillhütte in Verbindung mit der Strom- und WC-Nutzung 10,- €

2.

Die Gebühr ist bei Schlüsselübergabe zu entrichten.

3.

Die Gebühr beinhaltet eine Nutzung von 11:00 Uhr des Veranstaltungstages bis 11:00 Uhr des Folgetages oder nach Absprache.

4.

Die Benutzung der Gemeinderäume lt. Belegungsplan, durch ortsansässige Vereine, Verbände, Organisationen und Träger mit gemeinnützigen und kulturellen Bestrebungen, ist gebührenfrei.


§ 2 Datenverarbeitung

Die Gemeinde ist befugt, auf der Grundlage von Angaben der Gebührenpflichtigen ein Verzeichnis der Gebührenpflichtigen mit den für die Bearbeitung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der Bearbeitung nach dieser Satzung zu verwenden und weiterzuverarbeiten.


§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Damendorf, 28.11.2022

Michael Mahrt
Bürgermeister


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