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Haushaltssatzung der Gemeinde Damendorf für das Haushaltsjahr 2025

erlassen am: 02.12.2024 | i.d.F.v.: 15.01.2025 | gültig ab: 01.01.2025 | Bekanntmachung am: 15.01.2025

Aufgrund der § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.12.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 834.100,00 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 839.700,00 EUR
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von ​-5.600,00 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 824.900,00 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 780.600,00 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 251.700,00 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 458.300,00 EUR

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,36 Stellen.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz

wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 303 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 392 %
2. Gewerbesteuer 350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR.



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