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Richtlinie über die Verwendung des Wappens und der Flagge der Gemeinde Damendorf und zur Durchführung von Ehrungen

erlassen am: 10.03.2025 | i.d.F.v.: 13.03.2025 | gültig ab: 10.03.2025

1. Wappen und Flagge

Das Wappen von Damendorf ist folgendermaßen beschrieben:
„In Blau auf goldenem Dreiberg, dieser belegt mit einem aus drei Tragsteinen und einer flachen Deckplatte bestehenden Steingrab, ein steigender goldener Wolf zwischen zwei goldenen Eichbäumen.“

Inhaltlicher Bezug:

„Der Wolf weist auf das zahlreiche Vorkommen dieser Raubtiere in der Umgebung der Gemeinde in der Vergangenheit und auf die heute noch vorhandenen Flurnamen hin. Der Dreiberg und die Eichbäume stehen für die hügelige Landschaft und den Waldreichtum. Zu den Eichen kamen vor rund 200 Jahren die Buchen hinzu. Das Steingrab symbolisiert die zahlreichen vorgeschichtlichen Funde wie die Hünengräber oder die Hinweise auf Urnenbestattungen in der Gemarkung der Gemeinde.“


2. Alters- und Ehejubiläen

Die Gemeinde Damendorf gewährt neben den Ehrengaben des Landes Schleswig-Holstein und des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu folgenden Alters- und Ehejubiläen Präsente:

Altersjubiläen: Präsente:
ab dem 80. Geburtstag alle 5 Jahre 50,00 €
Ehejubiläen: Präsente
offizielle Ehejubiläen 50,00 €
Goldenen Hochzeit – 50.
Diamantene Hochzeit – 60
Eiserne Hochzeit – 65
Gnadenhochzeit – 70.
Kronjuwelenhochzeit – 75.

3. Ausscheiden von Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen und Verfahren bei Sterbefällen früherer Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen

Anlässe: Präsente:
​ Ausscheiden ​ von Gemeindevertretern/innen aus der Gemeindevertretung ​ Präsent im Wert von 20,00 € für die Dauer ihrer Zugehörigkeit je begonnener Legislaturperiode
​ Ableben ​ aktiver oder früherer Gemeindevertreter/innen ​ Schleifenkranz oder Spende im Wert von 50,00 €
​ Ableben ​ amtierender oder früherer Bürgermeister/innen ​ ​ Schleifenkranz und ​ Nachruf in der örtlichen Tagespresse ​

4. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr   

Anlässe: Präsente:
​ Verabschiedung ​ des Wehrführer/in und ​ des stv. Wehrführer/in ​ Urkunde und ein Präsent oder Geldgeschenk im Wert von 10,00 € pro aktives Dienstjahr als Wehrführer/in / stv. Wehrführer/in
Ableben eines aktiven Feuerwehr-mitgliedes oder Ehrenmitgliedes Nachruf in der örtlichen Tagespresse oder Schleifenkranz oder Spende im Wert von 200,00 €
​ Jubiläum ​ 25 Jahre, 40 Jahre oder 50 Jahre ​ aktiver Dienst ​ Präsent oder Geldgeschenk im Wert von 50,00 €

5. Sonstige Ehrungen  

Anlässe: Präsent:
Jubiläen und Veranstaltungen zu denen die Gemeinde geladen ist ​ Nach eigenem Ermessen des Bürgermeistersbis max. 50,00 € ​
Volkstrauertag Kranz

6. Inkrafttreten  

Diese Richtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 10.03.2025 mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Damendorf, den 13.03.2025

Hans Nielsen

- Bürgermeister -


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