Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Groß Wittensee vom 12.12.2024 – und mit Teilgenehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen.