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Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Wittensee für das Haushaltsjahr 2024

erlassen am: 07.12.2023 | i.d.F.v.: 06.02.2024 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 15.02.2024 | genehmigt am: 05.02.2024

Aufgrund der § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Groß Wittensee vom 07.12.2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1. im Ergebnis mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 4.130.800,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 4.209.500,00 Euro
einem Jahresfehlbetrag von 78.700,00 Euro

und

2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.925.200,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.863.800,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 9.865.600,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitons- und Finanzierungstätigkeit auf 10.237.200,00 Euro

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 5.553.000,00 Euro
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 1.771.700,00 Euro
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 Euro
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 19,87 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 345 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 %
2. Gewerbesteuer 345 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 GO oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 2.000,00 Euro. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung eines Teilbetrags des Gesamtbetrags der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 4.700.500,00 € sowie des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.771.700,00 € wurde am 05.02.2024 erteilt.

Groß Wittensee, 06.02.2024

gez. Walther
Bürgermeister


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