Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Wittensee für das Haushaltsjahr 2024
Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Wittensee für das Haushaltsjahr 2024
erlassen am: 07.12.2023 | i.d.F.v.: 06.02.2024 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 15.02.2024 | genehmigt am: 05.02.2024
Aufgrund der § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Groß Wittensee vom 07.12.2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. | im Ergebnis mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 4.130.800,00 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 4.209.500,00 Euro | |
einem Jahresfehlbetrag von | 78.700,00 Euro |
und
2. | im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.925.200,00 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.863.800,00 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf | 9.865.600,00 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitons- und Finanzierungstätigkeit auf | 10.237.200,00 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 5.553.000,00 Euro |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 1.771.700,00 Euro |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0,00 Euro |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 19,87 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 345 % | |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 370 % | |
2. | Gewerbesteuer | 345 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 GO oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 2.000,00 Euro. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung eines Teilbetrags des Gesamtbetrags der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 4.700.500,00 € sowie des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.771.700,00 € wurde am 05.02.2024 erteilt.
Groß Wittensee, 06.02.2024
gez. Walther
Bürgermeister