Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Bürgerportal Karte

Satzung der kommunalen Volkshochschule der Gemeinde Groß Wittensee

erlassen am: 13.02.2025 | i.d.F.v.: 03.03.2025 | gültig ab: 01.02.2025

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Wittensee vom 13.02.2025 folgende Satzung erlassen:


§ 1 Allgemeines

Die Volkshochschule ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Groß Wittensee. Sie führt den Namen:

“Kommunale Volkshochschule der Gemeinde Groß Wittensee".

Ihr Sitz ist Groß Wittensee.


§ 2 Aufgabe

Die Volkshochschule hat die Aufgabe, Erwachsenen und Heranwachsenden diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die erforderlich sind, um sich unter den gegenwärtigen und für die Zukunft zu erwartenden Lebensbedingungen in allen Bereichen einer freiheitlich-rechtsstaatlich-demokratischen geordneten Gesellschaft zurechtfinden zu können. Dazu bietet die Volkshochschule Hilfen für das Lernen, für die Orientierung und Urteilsbildung und für die Eigentätigkeit an. Die Volkshochschule ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig. Im folgenden Text sind unter Heranwachsenden auch Kinder zu verstehen, soweit diese an einem Kursus der VHS teilnehmen, den mindestens 50 % Erwachsene besuchen.


§ 3 Organe

Organe sind:

  1. die Gemeindevertretung

  2. die Geschäftsführung

  3. das Kuratorium


§ 4 Gemeindevertretung

Träger der Volkshochschule ist die Gemeinde Groß Wittensee. Die Leitung der Volkshochschule gibt der Gemeindevertretung jährlich einen Tätigkeitsbericht und einen Kassenbericht.

Zu den Aufgaben der Gemeindevertretung gehören insbesondere

  1. die Gründung der Volkshochschule

  2. die Auflösung der Volkshochschule

  3. die Beschlussfassung über die Satzung und die Honorar- und Gebührenordnung

  4. die Bestellung der Leitung der VHS. Diese besteht aus dem (der) Leiter(in) der VHS und dessen (deren) Stellvertreter(innen). Die Leitung der VHS sollten mindestens zwei Personen innehaben.


§ 5 Geschäftsführung

Die Gemeindevertretung beruft auf Vorschlag des Schulausschusses die Leitung der VHS. Die Leitung der VHS hat die pädagogische und organisatorische Führung der VHS. Zu diesem Zweck sind ihr insbesondere folgende Aufgaben zugewiesen:

  1. Aufstellung eines Arbeitsplanes

  2. Aufstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Kostenvoranschlag)

  3. Auswahl und Verpflichtung der Kursleiter(innen)

  4. Verfügung über die im Haushaltsplan für die VHS bereitgestellten Mittel

  5. Vereinbarung der Honorare für Kursleiter(innen) nach Maßgabe der Honorar- und Gebührenordnung

  6. Festsetzung der Teilnehmergebühren nach Maßgabe der Honorar- und Gebührenordnung

  7. Öffentlichkeitsarbeit

Der (Die) Leiter(in) kann seine (ihre) Arbeit an die Stellvertreter(innen) delegieren. Bei Abwesenheit des (der) Leiter(in) der VHS übernimmt ein(e) von ihm (ihr) benannte(r) Stellvertreter(in) die Aufgaben.


§ 6 Kuratorium

Für die Zusammenarbeit zwischen Gemeindevertretung und der Volkshochschule wird ein Kuratorium gebildet. Es fördert die Arbeit der Volkshochschule und hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Beratung und Stellungnahmen zu den Arbeitsplänen und Arbeitsberichten der Volkshochschulleitung

  2. Stellungnahme zum Haushaltsvoranschlag

  3. Anregungen für die Arbeit der Volkshochschule

  4. Beratung und Stellungnahme zur Honorar- und Gebührenordnung

  5. Aufstellung von Vorschlägen für die Berufung der Leitung der VHS.

Die Mitglieder des Kuratoriums werden auf Vorschlag der Mitglieder der Gemeindevertretung und der Geschäftsführung der VHS durch die Gemeindevertretung bestellt. Das Kuratorium besteht aus 6 Mitgliedern, von denen 3 Mitglieder der Gemeindevertretung angehören müssen.

Die Leitung der VHS und der/die Bürgermeister/in der Gemeinde gehören dem Kuratorium nicht an, können aber an allen Sitzungen des Kuratoriums teilnehmen und sind auf Wunsch zu hören. Die Mitglieder sollen Interesse an der Erwachsenenbildung haben. Die Mitglieder des Kuratoriums sind für die Dauer der Amtszeit der Gemeindevertretung zu wählen. Das Kuratorium wählt sich eine(n) Vorsitzende(n). Der (Die) Vorsitzende hat mindestens einmal jährlich zu Sitzungen des Kuratoriums einzuladen. Die Sitzungen des Kuratoriums sind grundsätzlich öffentlich.


§ 7 Eingliederung in das Amt Hüttener Berge

Die Verwaltungsaufgaben der VHS werden von der Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Amt Hüttener Berge vorgenommen, soweit dies die kommunale Haushaltsordnung vorsieht. Nach Abschluss des jeweiligen Kalenderjahres legt die Volkshochschulleitung dem Amt Hüttener Berge einen Tätigkeitsbericht zur Prüfung vor.


§ 8 Aufwandsentschädigungen für Leiter(in) und Stellvertreter(in)

Die Geschäftsführung erhält für Ihre Dienste eine jährliche Aufwandsentschädigung von 460,16 €. Sächliche Kosten (Telefon, Reisekosten u. ä.) werden entsprechend der Einzelnachweise abgerechnet. Eine Neufestsetzung der o.g. Aufwandsentschädigung gemäß der gestiegenen Lebenshaltungskosten kann vom Kuratorium in Absprache mit der Geschäftsführung vorgenommen werden, sofern die Gemeindevertretung zustimmt.


§ 9 Kursleiter

Die Kursleiter(innen) üben ihre Tätigkeit an der VHS nebenberuflich aus. Sie erhalten jeweils für die Dauer eines Arbeitsabschnittes oder für bestimmte Veranstaltungen einen Lehrauftrag. Den Kursleiter(innen)n wird die Freiheit der Lehre gewährleistet. Die Kursleiter(innen) erhalten Honorare nach den Bestimmungen der Honorarordnung für die Volkshochschule. Die Honorarordnung beachtet die diesbezüglichen Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft der Volkshochschulen des Kreises Rendsburg-Eckernförde, sowie des Landesverbandes der Volkshochschulen.


§ 10 Kursteilnehmer

An den Veranstaltungen der Volkshochschule kann teilnehmen, wer 16Jahre alt ist. Die Volkshochschulleitung kann für einzelne Veranstaltungen ein höheres oder niedrigeres Mindestalter festsetzen. Bei Kursen kann die Zulassung von Teilnehmer(innen)n vom Nachweis sachlich gebotener Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Dieses regelt die VHS-Leitung mit dem (der) jeweiligen Kursleiter(in).


§ 11 Entgelte

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule wird in der Regel eine Teilnehmergebühr erhoben. Näheres bestimmt die Honorar- und Gebührenordnung.


§ 12 Vermögenswerte

Von der Volkshochschule angeschaffte Gegenstände sind Eigentum der Volkshochschule. Über Anschaffungen, deren Wert 500,00 € übersteigen, beschließt das Kuratorium. Bei Auflösung der Volkshochschule bestehende Vermögensgegenstände gehen in das Eigentum der Gemeinde über.


§ 13 Satzungsänderungen

Die Satzung kann nur durch mehrheitlichen Beschluss der Gemeindevertretung geändert werden.


§ 14 Auflösung

Die Auflösung kann nur durch die Gemeindevertretung erfolgen. Die Volkshochschule ist aufgelöst, wenn die Mehrheit der Mitglieder der Gemeindevertretung sich für eine Auflösung ausspricht.


§ 15 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.02.2025 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.01.2017 außer Kraft.

Groß Wittensee, 03.03.2025

gez. Volker Walther

Bürgermeister


Zurück zur Auswahl

Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Personal
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram.