2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Haby über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung
2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Haby über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung
erlassen am: 30.11.2023 | i.d.F.v.: 30.11.2023 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 13.12.2023
Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 2 und 17 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. S. 57) in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4, 6 Abs. 1 bis 7, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. S. 27) sowie §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1990 (GVOBl. 1990, 545), des § 31 des Landeswassergesetzes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.02.2008 (GVOBl. 2008, S. 91) und des § 20 der Satzung der Gemeinde Haby über die Abwasserbeseitigung vom 27.09.2000 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Haby vom 30.11.2023 folgende 2. Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
§ 10 (Schmutzwassergebühren) Absatz 9 erhält folgende Fassung:
Die Zusatzgebühr beträgt je Kubikmeter Abwasser 2,11 €. Zuviel erhobene Gebühren sind zu verrechnen oder zu erstatten.
Artikel II
§ 11 (Niederschlagswassergebühren) Absatz 9 erhält folgende Fassung:
Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr beträgt 0,55 €/Jahr je m² überbauter und befestigter Grundstücksfläche.
Artikel III
Diese 2. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 1. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Haby über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 26.11.2020 außer Kraft. Im Übrigen bleiben die Regelungen der Ursprungssatzung vom 07.12.2017 unberührt.
Haby, 30.11.2023
Arne Hein
- Bürgermeister -