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Satzung der Gemeinde Haby über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Haby

erlassen am: 26.11.2020 | i.d.F.v.: 26.11.2020 | gültig ab: 01.01.2021 | Bekanntmachung am: 27.11.2020

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) in der zzt. geltenden Fassung und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 3 Abs. 1 S. 1 und Abs. 8, 18 Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der zzt. geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Haby vom 26.11.2020folgende Aufhebungssatzung erlassen:


§ 1

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Haby vom 03.12.2018 wird aufgehoben.


§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Haby, 26.11.2020

Gesche Clasen
Bürgermeisterin


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