1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Holtsee zur Satzung der Gemeinde Holtsee über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser vom 09.12.2008
1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Holtsee zur Satzung der Gemeinde Holtsee über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser vom 09.12.2008
erlassen am: 29.11.2021 | i.d.F.v.: 06.12.2021 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 06.12.2021
Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 2 und 17 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. S. 57) in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4, 6 Abs. 1 bis 7, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. S. 27) und der Satzung der Gemeinde Holtsee über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser vom 09.12.2008 (Wasserversorgungssatzung) wird nach Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung Holtsee vom 29.11.2021 folgende 1. Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
§ 5 Abs. 2 (Gebührensätze) erhält folgende Fassung:
Die Zusatzgebühr beträgt 1,64 € netto je m³ Wasserentnahme.
Artikel II
Diese 1. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2022 in Kraft.
Holtsee, 06.12.2021
Jens-Peter Frank
- Bürgermeister -