2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Holtsee zur Satzung der Gemeinde Holtsee über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser vom 09.12.2008
2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Holtsee zur Satzung der Gemeinde Holtsee über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser vom 09.12.2008
erlassen am: 09.12.2024 | i.d.F.v.: 09.12.2024 | gültig ab: 01.01.2025 | Bekanntmachung am: 16.01.2025
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 S. 1 und 17 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung -GO-) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.05.2024 (GVOBl. S.-H. 2024 S. 404), in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 4, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. 2005 S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. S.-H. 2022 S. 564) und des § 29 der Satzung der Gemeinde Holtsee über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) vom 09.12.2008 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Holtsee vom 09.12.2024 folgende 2. Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
§ 5 Abs. 2 (Gebührensätze) erhält folgende Fassung:
Die Zusatzgebühr beträgt 1,88 € netto je m³ Wasserentnahme.
Artikel II
Diese 2. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 1. Änderungssatzung vom 09.12.2021 der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Holtsee vom 05.12.2019 zur Satzung der Gemeinde Holtsee über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser vom 09.12.2008 außer Kraft. Im Übrigen bleiben die Regelungen der Ursprungssatzung vom 05.12.2019 unberührt.
Holtsee, 09.12.2024
Ulrich Franz
Bürgermeister