Richtlinie über die Verwendung des Wappens und der Flagge der Gemeinde Holtsee und zur Durchführung von Ehrungen
Richtlinie über die Verwendung des Wappens und der Flagge der Gemeinde Holtsee und zur Durchführung von Ehrungen
erlassen am: 09.12.2024 | i.d.F.v.: 30.12.2024 | gültig ab: 01.01.2025
1 Verwendung von Wappen und Flagge
1
Grundsätzlich ist die Hauptsatzung der Gemeinde Holtsee, §1 Wappen, Flaggen, Siegel, zu beachten.
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Die Beschreibung des Wappens der Gemeinde Holtsee lautet wie folgt:
„Über blau-silbernen Wellen in Gold ein grüner Eichbaum.“
Historische Begründung (nach Alice Thomsen):
Zwei Figuren prägen das heraldische Wahrzeichen der Gemeinde Holtsee:
der grüne Eichbaum und die blauen Wellen im Schildfuß. Der Wellenschildfuß charakterisiert die geografische Lage des Ortes an dem gleichnamigen kleinen See, der Eichbaum den naturräumlichen Standort im Naturschutzgebiet Hüttener Berge. Ein größeres Waldgebiet befindet sich im Gemeindegebiet in unmittelbarer Nachbarschaft der Ortslage. Der Eichbaum wurde unter den in Betracht kommenden Laubhölzern ausgewählt, weil er den „typischen „ Baum der ursprünglichen Bewaldung des Gebietes Bildet. Die Dorfflur wurde einstmals aus Eichenwäldern herausgerodet.
Mit Rücksicht auf die enge Beziehung der Wappenfiguren zum Namen der Gemeinde (Eichbaum als figürliche Repräsentation der ersten Wortsilbe „Holt“ = Wald, Baum; Wellenschildfuß als bildliche Umsetzung der zweiten Wortsilbe „See“) gehört das Wappen dem Wappentypus des sogenannten „redenden“ oder „sprechenden“ Wappens an.
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Die Beschreibung der Gemeindeflagge der Gemeinde Holtsee lautet wie folgt:
„Auf gelbem Flaggentuch der grüne Eichbaum des Gemeindewappens. Unweit des oberen und unteren Flaggenrandes jeweils ein gewellter, schmaler blauer Streifen.“
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Das Dienstsiegel der Gemeinde zeigt das Gemeindewappen mit der Umschrift:
,,Gemeinde Holtsee
Kreis Rendsburg-Eckernförde“
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Die Gemeinde verwendet ihr Wappen als Symbol der eigenständigen Rechtspersönlichkeit, die zur Festlegung der Selbstdarstellung und ihrem Auftreten im Rechtsverkehr und in der Öffentlichkeit dient.
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Zur Ehrung besonders verdienter Mitbürger/Innen der Gemeinde beschafft die Gemeinde Ehrenblätter/Urkunden/Ehrenteller mit dem Gemeindewappen.
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Örtliche Vereine, Verbände und Organisationen können das Gemeindewappen und die Gemeindeflagge für besondere Zwecke (z.B. Ehrungen, Festschriften, Fahnen) verwenden, wenn die Verwendung in einem Zusammenhang geschieht, der sich deutlich von der amtlichen Verwendung des Wappens unterscheidet.
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Die Verwendung des Gemeindewappens und der Gemeindeflagge durch Dritte bedarf der Genehmigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung von Wappenaufklebern und Gemeindeflaggen, die direkt von der Gemeinde erworben wurden. Eine gewerbliche bzw. private Nutzung durch Dritte zu kommerziellen Zwecken ist untersagt.
2 Alters- und Ehejubiläen
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Geburtstage von Einwohnern und Einwohnerinnen:
Geburtstage: | Urkunde / Blumen / Präsente: |
Geburt | Urkunde + Blumen und ein Präsent 35,00 € |
80. | Urkunde + Blumen und ein Präsent 35,00 € |
85. | Urkunde + Blumen und ein Präsent 35,00 € |
90. | Urkunde + Blumen und ein Präsent 35,00 € |
95. | Urkunde + Blumen und ein Präsent 35,00 € |
100. und jeder weiter Geburtstag | Urkunde + Blumen und ein Präsent 35,00 € |
2
Hochzeiten von Einwohnern und Einwohnerinnen:
Goldene Hochzeit 50.,
Diamantene Hochzeit 60.,
Eiserne Hochzeit 65.,
Gnadenhochzeit 70. und
Kronjuwelenhochzeit 75
Urkunde + Blumen und ein Präsent 60,00 €
3 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
Anlässe: | Urkunde/Präsente/Beträge: |
Ehrungen von Feuerwehrleuten für | |
25 Jahre aktiver Dienst | Blumen und ein Präsent 75,00 € |
40 Jahre aktiver Dienst | Blumen und ein Präsent 75,00 € |
50 Jahre aktiver Dienst | Blumen und ein Präsent 75,00 € |
Verabschiedung von Wehrführer und stv. Wehrführer | Urkunde + Blumen und ein Präsent 60,00 € |
Ableben eines aktiven Feuerwehrmitgliedes oder Ehrenmitgliedes | Nachruf in der örtlichen Tagespresse und Schleifenkranz oder Spende |
4 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeinde
Anlässe: | Urkunde/Präsente/Beträge: |
25-jähriges Dienstjubiläum | Urkunde + Blumen und ein Präsent 35,00 € sowie finanzielle Zuwendung nach den tariflichen Bestimmungen |
40-jähriges Dienstjubiläum | Urkunde + Blumen und ein Präsent 50,00 € sowie finanzielle Zuwendung nach den tariflichen Bestimmungen |
Hochzeit und Silberhochzeit | Präsent 100,00 € |
Ableben eines aktiven Mitarbeiters oder Mitarbeiterin | Nachruf in der örtlichen Tagespresse und Schleifenkranz oder Spende |
5 Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen und bürgerliche Ausschussmitglieder
1
Beim Ausscheiden von Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen aus der Gemeindevertretung und bürgerlichen Ausschussmitgliedern aus den ständigen Ausschüssen lt. Hauptsatzung erhalten diese ein/e Urkunde/Präsent/Blumen je nach Dauer der Zugehörigkeit:
Legislaturperioden: | Urkunde/Blumen/Präsente: |
Je Periode | Urkunde + Blumen und ein Präsent 50,00 € |
2
Bei folgenden Hochzeiten erhalten die amtierenden Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen und die amtierenden bürgerlichen Ausschussmitglieder ein Präsent/Blumen:
Hochzeit, Silberhochzeit, Goldene Hochzeit und Diamantene Hochzeit
Blumen und ein Präsent 100,00 €
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Bei langjähriger Angehörigkeit von Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen in der Gemeindevertretung und von bürgerlichen Ausschussmitgliedern in einem ständigen Ausschuss lt. Hauptsatzung erhalten diese:
Jahre: | Urkunde/Präsente/Beträge: |
20-jähriges Jubiläum | Urkunde + Blumen und ein Präsent 50,00 € |
25-jähriges Jubiläum | Urkunde + Blumen und ein Präsent 60,00 € |
30-jähriges Jubiläum | Urkunde + Blumen und ein Präsent 70,00 € |
40-jähriges Jubiläum | Urkunde + Blumen und ein Präsent 100,00 € |
50-jähriges Jubiläum | Urkunde + Blumen und ein Präsent 100,00 € |
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Beim Ableben amtierender und früherer Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen und amtierender bürgerlicher Ausschussmitglieder gilt folgendes Verfahren:
Anlässe: | Nachruf/Schleifenkränze: |
Ableben eines/einer amtierenden und früheren Gemeindevertreters/Gemeindevertreterin unabhängig von der Dauer seiner/ihrer Tätigkeit | Nachruf in der örtlichen Tagespresse und Schleifenkranz oder Spende |
Ableben eines/einer amtierenden und früheren Bürgermeisters/Bürgermeisterin unabhängig von der Dauer seiner/ihrer Tätigkeit | Nachruf in der örtlichen Tagespresse und Schleifenkranz oder Spende |
Ableben eines amtierenden bürgerlichen Ausschussmitgliedes unabhängig von der Dauer seiner/ihrer Tätigkeit | Schleifenkranz oder Spende |
Alle genannten Beträge sind Richtwerte; es besteht kein Rechtsanspruch.
6 Auszeichnung Verdienter Bürger
1
Die Gemeinde Holtsee zeichnet auf Vorschlag ihre Bürger für besondere Leistungen, Verdienste und langjährigen Einsatz zum Gemeinwohl aus.
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Sie können vergeben werden:
- für eine herausragende Einzelleistung (z. B. Lebensrettung, langjährige Pflege)
- für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit (in besonderer Position)
- für besondere Verdienste für das Dorf.
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Vorschläge für die Auszeichnungen und Ehrungen von verdienten Bürgern kann jeder Einwohner der Gemeinde Holtsee mit schriftlicher Begründung an den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der Gemeinde richten.
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Die Vorschläge werden in nicht öffentlicher Sitzung verhandelt.
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Die Entscheidungen über die Vorschläge werden durch die Gemeindevertretung entschieden.
Sie bedarf der einfachen Mehrheit.
Ein Rechtsanspruch auf die Auszeichnung besteht nicht.
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Die Auszeichnung erfolgt durch Ehrenblatt/Urkunde/Ehrenteller und einem Präsent.
7 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 09.12.2024 mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft.
Holtsee, 30.12.2024
Ulrich Franz
Bürgermeister