2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Holzbunge über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 11.12.2018
2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Holzbunge über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 11.12.2018
erlassen am: 13.12.2022 | i.d.F.v.: 13.12.2022 | gültig ab: 01.01.2023 | Bekanntmachung am: 13.12.2022
Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 2 und 17 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. S. 57) in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4, 6 Abs. 1 bis 7, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. S. 27) sowie §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1990 (GVOBl. 1990, 545), des § 31 des Landeswassergesetzes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.02.2008 (GVOBl. 2008, S. 91) und des § 20 der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Holzbunge vom 13.12.2004 wird nach Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung Holzbunge vom 13. Dezember 2022 folgende 2. Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
§ 13 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz)
1.
Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Grundgebühr beträgt für jede Wohneinheit und für jeden Gewerbebetrieb sowie für jede angeschlossene Milchkammer 5,00 € monatlich.
2.
Absatz 7 erhält folgende Fassung:
Die Zusatzgebühr beträgt 3,16 € je m³ Abwasser. Zuviel erhobenen Gebühren sind zu verrechnen oder zu erstatten.
Artikel II
Diese 2. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 1. Änderungssatzung vom 10.12.2019 zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Holzbunge vom 11.12.2018 außer Kraft. Im Übrigen bleiben die Regelungen der Ursprungssatzung vom 11.12.2018 unberührt.
Holzbunge, 13.12.2022
Ole Bening
Bürgermeister