Haushaltssatzung der Gemeinde Holzbunge für das Haushaltsjahr 2024
Haushaltssatzung der Gemeinde Holzbunge für das Haushaltsjahr 2024
erlassen am: 12.12.2023 | i.d.F.v.: 09.02.2024 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 16.02.2024 | genehmigt am: 07.02.2024
Aufgrund der § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Holzbunge vom 12.12.2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. | im Ergebnisplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 694.900,00 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 799.100,00 Euro | |
einem Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | - 107.200,00 Euro | |
und
2. | im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 711.200,00 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätgkeit auf | 751.400,00 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf | 2.673.000,00 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf | 2.811.200,00 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 2.673.000,00 Euro |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 500.000,00 Euro |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0,00 Euro |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0,40 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 339 % | |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 339 % | |
2. | Gewerbesteuer | 320 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 GO oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 2.000,00 Euro. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 07.02.2024 erteilt
Holzbunge, 09.02.2024
gez. Ole Bening
Bürgermeister