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Richtlinie der Gemeinde Holzbunge zum Förderprogramm „Stecker-Solar-Geräte“

erlassen am: 09.04.2024 | i.d.F.v.: 10.04.2024 | gültig ab: 01.05.2024

Die Gemeinde Holzbunge hat mit Beschluss vom 09.04.2024 den Erlass der Richtlinie zum Förderprogramm "Stecker-Solar-Geräte" beschlossen.


1. Was wird gefördert

Gefördert werden fabrikneue und beim Fachhandel erworbene steckbare Stromerzeugungsgeräte (Stecker-Solar-Geräte, Balkonmodule), wenn die Module und die Wechselrichter den Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie in der aktuellen Fassung entsprechen und durch das einschlägige Logo gekennzeichnet sind. Ein steckbares Stromerzeugungsgerät muss demnach alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllen. Bei PV-Stromerzeugungsgeräten müssen die Wechselrichter den Anforderungen der VDE-AR-N 4105 entsprechen. Unter anderem die Geräte, die in der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie „grün“ gelistet sind, halten diese Vorgaben ein (https://www.pvplug.de/marktuebersicht/).


2. Wer wird gefördert

Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen, die Haus- bzw. Wohnungseigentum besitzen oder Mieterinnen und Mieter mit Wohnsitz in der Gemeinde Holzbunge sind. Der Kauf eines Stecker-Solar-Gerätes wird nur einmal je antragsberechtigter Person aus Mitteln der Gemeinde Holzbunge gefördert. Eine Förderung von Personen, die mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller in einem gemeinsamen Haushalt leben, wird dieser bzw. diesem zugerechnet.


3. Wie hoch ist die Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses von 200 € pro Anlage. Der Bürgermeister entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach der Eingangsreihenfolge der Zuschussanträge.

Die Förderung nach dieser Richtlinie schließt eine Finanzierung mit anderen öffentlichen Mitteln nicht aus; sie ersetzt auch keine eventuell erforderlichen Genehmigungen.

Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Holzbunge, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Sie erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.


4. Was muss ich für eine Förderung tun

Beim Bürgermeister sind formlos folgende Unterlagen vorzulegen:

- Rechnung über den Kauf eines Stecker-Solar-Geräts beim Fachhandel; die Rechnung muss auf die antragstellende Person ausgestellt sein

- Quittung oder Kontoauszug über die Kaufpreiszahlung

- Nachweis über die Anmeldung im Marktstammdatenregister

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach anstandsloser Prüfung durch den Bürgermeister auf das genannte Konto. Der Bürgermeister nimmt im Rahmen der Prüfung die Anlage in Augenschein und dokumentiert sie mit einem Foto, auf dem die Seriennummer zu erkennen ist.

Die im Rahmen der Antragstellung zu verarbeitenden Daten werden auf Grundlage von § 3 des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Landesdatenschutzgesetz – LDSG) erhoben, verarbeitet und gespeichert und dienen ausschließlich der Bearbeitung im Sinne dieser Richtlinie. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Diese Richtlinie tritt zum 01.05.2024 in Kraft.

Holzbunge, 10.04.2024

gez. Ole Bening

Bürgermeister


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