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Haushaltssatzung der Gemeinde Hütten für das Haushaltsjahr 2024

erlassen am: 04.12.2023 | i.d.F.v.: 05.02.2024 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 13.02.2024

Aufgrund der § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.12.2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 327.900 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 347.600 EUR
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von -19.700 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 307.800 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 314.700 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 488.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 404.300 EUR

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 200.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,02 Stellen.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 %
2. Gewerbesteuer 330 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.

Die kommunalaufsichtliche Teilgenehmigung wurde am 05.02.2024 erteilt. Von der Kreditaufnahme in Höhe von 200.000 € wurde ein Teilbetrag von 116.300 € genehmigt. Die Gemeinde kann die geplanten investiven Auszahlungen auch mit der verminderten Kreditaufnahme vornehmen.



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