Haushaltssatzung der Gemeinde Hütten für das Haushaltsjahr 2024
Haushaltssatzung der Gemeinde Hütten für das Haushaltsjahr 2024
erlassen am: 04.12.2023 | i.d.F.v.: 05.02.2024 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 13.02.2024
Aufgrund der § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.12.2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. | im Ergebnisplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 327.900 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 347.600 EUR | |
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von | -19.700 EUR | |
2. | im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 307.800 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 314.700 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 488.000 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 404.300 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 200.000 EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0,02 Stellen. |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 330 % | |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 330 % | |
2. | Gewerbesteuer | 330 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Teilgenehmigung wurde am 05.02.2024 erteilt. Von der Kreditaufnahme in Höhe von 200.000 € wurde ein Teilbetrag von 116.300 € genehmigt. Die Gemeinde kann die geplanten investiven Auszahlungen auch mit der verminderten Kreditaufnahme vornehmen.