2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Klein Wittensee über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung
2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Klein Wittensee über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung
erlassen am: 23.11.2023 | i.d.F.v.: 23.11.2023 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 24.11.2023
Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 2 und 17 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. S. 57) in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4, 6 Abs. 1 bis 7, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. S. 27) sowie §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1990 (GVOBl. 1990, 545), des § 31 des Landeswassergesetzes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.02.2008 (GVOBl. 2008, S. 91) und des § 20 der Satzung der Gemeinde Klein Wittensee über die Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungssatzung) vom 13.12.2004 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Klein Wittensee vom 23.11.2023 folgende 2. Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
§ 9 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Maßstab für die Zusatzgebühr ist die Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen gelangt. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 cbm Schmutzwasser und beträgt je cbm Abwasser 2,24 €.
Artikel II
Diese 2. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 1. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde klein Wittensee über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 25.11.2020 außer Kraft. Im Übrigen bleiben die Regelungen der Ursprungssatzung vom 05.12.2018 unberührt.
Klein Wittensee, 23.11.2023
gez. Schröder
Bürgermeister