Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Bürgerportal Karte

Gebührensatzung zur Benutzungssatzung über die Benutzung der Räumlichkeiten und der Einrichtungen in "Dat ole Sprüttenhus" in Klein Wittensee

erlassen am: 26.10.2023 | i.d.F.v.: 26.10.2023 | gültig ab: 26.10.2023 | Bekanntmachung am: 26.10.2023

Aufgrund des §4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung und des §11 der Benutzungssatzung über die Benutzung der Gemeinderäume in „Dat ole Sprüttenhus“ in Klein Wittensee wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Klein Wittensee vom 27.08.2015 und 26.10.2023 folgende Gebührensatzung erlassen:


§ 1 Gebühren

  1. Für die Benutzung der Räumlichkeiten und der Einrichtungen in „Dat ole Sprüttenhus“ werden Gebühren in Höhe von 50,00 € für die Nutzung bis 20 Personen erhoben. Für jede weitere Person wird eine Gebühr von 2,50 € erhoben. Hinzu kommt eine einmalige Reinigungspauschale von 50,00 €.
  2. Als Kaution ist vorab ein Betrag in Höhe von 100,00 € zu entrichten.
  3. Die Gebühr und die Kaution sind vor der Veranstaltung an den/die Bürgermeister/in oder dessen/deren Beauftragten zu entrichten.
  4. Der Mietpreis beinhaltet eine Nutzung von 10:00 Uhr des Veranstaltungstages bis 10:00 Uhr des Folgetages.

§ 2 Ermäßigung, Stundung und Erlass der Gebühr

  1. Benutzer nach Benutzersatzung § 2 Absatz 1 dürfen die Räumliochkeiten und Einrichtungen nutzen, ohne eine Gebühr nach § 1 Absatz 1 und 2 zu entrichtzen, sofern von ihnen kein Eintritt erhoben wird.
  2. Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse kann auf Antrag die festgesetzte Gebühr ermäßigt, gestundet oder erlassen werden.

§ 3 Datenverarbeitung

  1. Zur Ermittlung der Gebührenpflichtigen und zur Festsetzung der Gebühr im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist die Verwendung der erforderlichen personenbezogenen Daten, die der Gemeinde durch die Mitteilung über die Benutzung des gemeindeeigenen Mehrzweckraumes bekannt werden, durch die Gemeinde zulässig. Die Gemeinde darf sich diese Daten übermitteln lassen und zum Zwecke der Gebührenerhebung nach dieser Satzung weiterverarbeiten.

  2. Die Gemeinde ist befugt, auf der Grundlage von Angaben der Gebührenpflichtigen, ein Verzeichnis der Gebührenpflichtigen mit den für die Bearbeitung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der Bearbeitung nach dieser Satzung zu verwenden und weiterzuverarbeiten.


§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Klein Wittensee, 26.10.2023

Gemeinde Klein Wittensee
Jürgen Schröder
- Bürgermeister -


Zurück zur Auswahl

Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Personal
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

 

Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram.