Hausordnung für "Dat ole Sprüttenhus" in Klein Wittensee nach Beschluss der Gemeindevertretung Klein Wittensee vom 27.08.2015 und 26.10.2023
Hausordnung für "Dat ole Sprüttenhus" in Klein Wittensee nach Beschluss der Gemeindevertretung Klein Wittensee vom 27.08.2015 und 26.10.2023
erlassen am: 26.10.2023 | i.d.F.v.: 26.10.2023 | gültig ab: 27.10.2023 | Bekanntmachung am: 27.10.2023
Herzlich Willkommen in „Dat ole Sprüttenhus“!
Diese Hausordnung dient dem ordnungsgemäßen Verlauf von Veranstaltungen.
Alle Nutzer und Besucher dieses Hauses sind verpflichtet, sich an diese Richtlinien zu halten, damit die Würde des Hauses und ein guter Zustand der Räumlichkeiten und Einrichtungen gewahrt bleibt.
1. Aufsicht und Belegung
„Dat ole Sprüttenhus“ und dessen Einrichtungen sind der Aufsicht und Obhut des/der Bürgermeister/in oder dessen/deren Beauftragten anvertraut. Er/Sie übt das Hausrecht aus und überwacht die Einhaltung der Hausordnung. Die Belegung und Zuteilung der Räume ergibt sich aus der Raumaufteilung. Die Raumaufteilung ist Teil des Benutzerbuches und wird bei der/dem Bürgermeister/in oder deren/dessen Beauftragten geführt. Bei Sonderveranstaltungen kann festen Gruppen vorübergehend ein anderer Raum zugewiesen werden.
2. Aufgaben der Veranstalter und der aufsichtsführenden Personen
Die Veranstaltungsleiter bzw. die aufsichtsführenden Personen sind unmittelbar für die Einhaltung der Hausordnung und den ordnungsgemäßen Verlauf zuständig. Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten vor und nach jeder Veranstaltung liegen in deren Aufgabenbereich.
3. Ordnung in den Räumen
Es werden nur Räume genutzt, die zugewiesen wurden. Übermäßig laute Musik ist grundsätzlich nicht gestattet. Nach der Veranstaltung ist der Normalzustand wiederherzustellen (Aufräumen, Säubern, Normalbestuhlung, Schließen von Fenster und Türen). Die Stühle müssen getragen werden. Die Räume werden unmittelbar nach der Nutzung aufgeräumt und besenrein hinterlassen. Die Aufräumarbeiten sind in Zimmerlaustärke durchzuführen. Es wird auch das weggeräumt, was eine Gruppe zuvor liegen ließ.
4. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
Der Veranstalter bzw. die aufsichtsführenden Personen sind für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, des Veranstaltungs- und Versammlungsgesetzes und der GEMA-Rechte. Lärmbelästigung und Ruhestörungen sind unbedingt zu vermeiden.
5. Sorgfaltspflichten
Bitte tragen Sie durch Ihr Verhalten dazu bei, dass das Haus und dessen Mobiliar geschont und pfleglich behandelt werden. Unterlassen Sie fahrlässige Handlungen, die zu Schadensfällen führen können. Beim sparsamen Gebrauch von Licht, Heizung und Wasser können erhebliche Kosten eingespart werden. Kerzen (Teelichter) dürfen nur mit einer entsprechenden Unterlage verwendet werden. Die vorhandenen technischen Einrichtungen dürfen nur nach Einweisung bedient werden.
6. Verhaltensregeln bei entstandenen Schäden
Ist Ihnen ein Malheur passiert oder haben Sie einen Schaden festgestellt, melden Sie bei Übergabe des Schlüssels den Schaden. Entsteht ein Schaden, weil Anweisungen oder die Richtlinien der Hausordnung nicht beachtet wurden oder wenn mutwillig und fahrlässig gehandelt wurde, sind die Kosten der Reparatur oder Neubeschaffung zu ersetzen.
7. Rücksichtnahme
Wenn mehrere Gruppen das Haus gleichzeitig nutzen, wird gegenseitige Rücksichtnahme vorausgesetzt. Beim Verlassen des Hauses ist unnötiger Lärm zu vermeiden. Grundsätzlich ist beim Aufenthalt im Außenbereich Rücksicht auf die Anwohner zu nehmen.
8. Privatvermietungen
Die Gäste dürfen nur die vereinbarten Räume, die angrenzenden Flure und die Toiletten nutzen. Beim Verlassen des Hauses werden Türen und Fenster wieder verschlossen. Spätestens zur vereinbarten Uhrzeit muss „Dat ole Sprüttenhus“ verlassen sein. Nach Absprache kann evtl. am nächsten Tag aufgeräumt werden. Wurden die Räume nicht ordentlich verlassen, wird ein entsprechender Zuschlag für die Nacharbeit erhoben.
9. Verlassen des Hauses
Alles was der Nutzer mitbringt, soll vom Nutzer wieder mitgenommen werden. Die Eingangstür muss abgeschlossen sein.
10. Mitbringen von Tieren
Das Mitbringen von Tieren ist nach Anmeldung und Genehmigung durch die/den Bürgermeister/in oder einer von ihr/ihm beauftragten Person erlaubt.
11. Sonstiges
Fundgegenstände sind bei der/dem Bürgermeister/in oder deren/dessen beauftragten Person abzugeben. Für Ihre Garderobe können wir bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernehmen. In allen Räumen herrscht ein generelles Rauchverbot. In der Nähe der für die Raucher vorgesehenen Behälter im Freien kann geraucht werden.
12. Verstöße gegen die Hausordnung
Die/der Bürgermeister/in oder ihr/sein Beauftragter hat das Recht und die Verpflichtung die Veranstaltung sofort aufzulösen, wenn Sicherheit und Ordnung gefährdet oder eine Lärmbelästigung der Anwohner hiervon ausgeht.
13. Inkrafttreten
Diese Hausordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Klein Wittensee, 26.10.2023
Jürgen Schröder
- Bürgermeister -