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Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung der öffentlichen Aufgabe der zentralen Wasserversorgung für ein Teilgebiet von der Gemeinde Klein Wittensee auf die Gemeinde Holzbunge, Kreis Rendsburg-Eckernförde

erlassen am: 10.12.2024 | i.d.F.v.: 11.12.2024 | gültig ab: 01.01.2025 | Bekanntmachung am: 20.01.2025

In der Gemeinde Holzbunge sowie in Teilen der Gemeinde Klein Wittensee erfolgt die zentrale öffentliche Wasserversorgung durch den in ehrenamtlicher Form betriebenen Wasserbeschaffungsverband Holzbunge / Klein Wittensee. Versorgt werden rd. 200 Haushalte und Betriebe in der Gemeinde Holzbunge sowie rd. 100 Haushalte und Betriebe in der Gemeinde Klein Wittensee. Der Wasserbeschaffungsverband fördert das Wasser aus einem eigenen Wasserwerk.

Aufgrund des immensen und stetig wachsenden Aufwandes (Buchhaltung, Finanzen, Technik), welcher bislang ehrenamtlich bestritten wurde, hat der Wasserbeschaffungsverband in seiner Mitgliederversammlung vom 09.07.2024 beschlossen, die Aufgabe der zentralen Wasserversorgung in Holzbunge und Klein Wittensee mit Ablauf des 31.12.2024 nicht mehr auszuführen und sich aufzulösen.

Die Aufgabe der Wasserversorgung fällt somit ab dem 01.01.2025 als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge an die Gemeinden Holzbunge und Klein Wittensee zurück. Den Gemeinden obliegt sodann gemäß § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. SH 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2024 (GVOBl. SH 2024, S. 404) die Aufgabe, ihren Einwohnerinnen und Einwohnern Trink- und Betriebswasser und der Allgemeinheit Wasser für öffentliche Zwecke zu liefern. Näheres zu dem Übergang wurde in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Wasserbeschaffungsverband Holzbunge / Klein Wittensee mit den Gemeinden Holzbunge und Klein Wittensee, unterzeichnet am 18.12.2024, geregelt.

Daraus resultierend beabsichtigt die Gemeinde Klein Wittensee die Aufgabe der zentralen öffentlichen Wasserversorgung für ein Teilgebiet an die Gemeinde Holzbunge zu übertragen. In Vorberatungen einigte man sich darauf, dass die Gemeinde Holzbunge ab 01.01.2025 die Trägerschaft für die gemeinsame Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Holzbunge und des Teilgebietes der Gemeinde Klein Wittensee übernimmt.

Zur Übertragung der zentralen öffentlichen Wasserversorgung und der Trägerschaft der Wasserversorgungsanlage für ein Teilgebiet von der Gemeinde Klein Wittensee auf die Gemeinde Holzbunge wird zwischen

der Gemeinde Klein Wittensee, vertreten durch den Bürgermeister,
und
der Gemeinde Holzbunge, vertreten durch den Bürgermeister,

aufgrund der §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. SH 2003, S. 122), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVOBl. SH 2023, S. 170) sowie des Beschlusses der Gemeindevertretung Klein Wittensee vom 28.11.2024 und des Beschlusses der Gemeindevertretung Holzbunge vom 10.12.2024 folgender öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen:


§ 1 Aufgabenübertragung

  1. Die Gemeinde Klein Wittensee überträgt der Gemeinde Holzbunge die Aufgabe der zentralen Wasserversorgung für ein Teilgebiet.

  2. Die Gemeinde Holzbunge übernimmt von der Gemeinde Klein Wittensee die Aufgabe der zentralen Wasserversorgung für ein Teilgebiet.

  3. Die Gemeinde Holzbunge wird damit Trägerin der Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung und der diesbezüglich hoheitlichen Rechte und Pflichten dieses Versorgungsgebietes.

  4. Es besteht Einvernehmen zwischen beiden Gemeinden, dass im gesamten Versorgungsgebiet (Gemeinde Holzbunge und Teilgebiet der Gemeinde Klein Wittensee) einheitliche Versorgungsbedingungen und -entgelte gelten.

  5. Das Teilgebiet der Gemeinde Klein Wittensee ist in der zu diesem Vertrag als Anlage beigefügten Karte genau dargestellt und zu entnehmen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Vertrages.


§ 2 Eigentumsübertragung

  1. Zwischen den beiden Gemeinden bestand Einvernehmen zur Übertragung des Wasserwerkes einschl. der Grundstücke mit oder ohne darauf befindlichen Bauten, des gesamten Leitungsnetzes (Wasserversorgungsnetz) sowie der Wasserzähler der Gemeinde Holzbunge sowie des Teilgebietes der Gemeinde Klein Wittensee in das Eigentum der Gemeinde Holzbunge zum 01.01.2025. Sämtliche Vermögenswerte bzgl. der Wasserversorgung sind daher in den Bestand der Gemeinde Holzbunge übergegangen. Diese Eigentumsübertragung wurde per Vertrag (Teil III) zwischen dem Wasserbeschaffungsverband Holzbunge / Klein Wittensee, der Gemeinde Holzbunge und der Gemeinde Klein Wittensee vom 18.12.2024 vorgenommen.

  2. Die Gemeinde Klein Wittensee verpflichtet sich, der Gemeinde Holzbunge zum Zwecke des Betriebs und der Unterhaltung der Wasserversorgungsanlagen ein Nutzungsrecht am öffentlichen Grund für ihr Teilgebiet einzuräumen.


§ 3 Finanzierung (Verrechnung der Kosten)

  1. Zum Zeitpunkt 01.01.2025 überträgt die Gemeinde Klein Wittensee den Bestand der liquiden Mittel bzgl. der Wasserversorgung für das Teilgebiet in das Eigentum der Gemeinde Holzbunge.

  2. Sämtliche Verbindlichkeiten bzgl. der Wasserversorgung bzgl. des Teilgebietes gehen in den Bestand der Gemeinde Holzbunge über.

  3. Die Gemeinde Holzbunge bewirtschaftet und unterhält die gesamte Wasserversorgungsinfrastruktur für ihr eigenes Gemeindegebiet sowie für das Teilgebiet der Gemeinde Klein Wittensee im eigenen Namen und stellt erforderliche Neu- sowie Ersatzinvestitionen bereit.


§ 4 Beitrags- und Gebührensatzung

  1. Die Gemeinde Klein Wittensee überträgt der Gemeinde Holzbunge die Befugnis, für den Bereich der zentralen Wasserversorgung für das Teilgebiet in der Gemeinde Klein Wittensee die Erhebung von Beiträgen und Gebühren durch Satzung zu regeln.

  2. Die Übertragung und Übernahme beinhaltet die Berechtigung der Gemeinde Holzbunge, die zentrale Wasserversorgung durch Satzung (Wasserversorgungssatzung und Beitrags- und Gebührensatzung) für ihr eigenes Gemeindegebiet sowie das Teilgebiet der Gemeinde Klein Wittensee zu regeln.

  3. Im gesamten Versorgungsgebiet beider Gemeinden (Gemeinde Holzbunge und Teilgebiet der Gemeinde Klein Wittensee) gelten einheitliche Versorgungsbedingungen und -entgelte.

  4. Die Gemeinde Holzbunge erhebt die kalkulierten Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung für dieses gesamte Versorgungsgebiet.


§ 5 Einrichtung eines Beirats

  1. Zur Begleitung des laufenden Betriebs der Wasserversorgung im benannten Versorgungsgebiet sowie der Investitionsmaßnahmen wird ein Beirat eingerichtet. Die Bürgermeister /die Bürgermeisterinnen der Gemeinde Holzbunge und der Gemeinde Klein Wittensee sind kraft Amtes Mitglied des Beirats. Ferner besteht der Beirat aus jeweils einem weiteren von den Gemeindevertretungen der Gemeinde Holzbunge und Klein Wittensee bestimmten Mitglieds. Jedes Beiratsmitglied hat eine Stellvertretung im Verhinderungsfall.

  2. Für die Dauer der Wahlzeit der Gemeindevertretungen wählen die Mitglieder des Beirats mit Stimmenmehrheit der Anwesenden einen Vorsitz sowie eine Stellvertretung.

  3. Zur fachlichen Beratung kann sich der Beirat Dritter bedienen. Die von der Gemeindevertretung Holzbunge bestellten „Kümmerer“ der Wasserversorgung sind ständige Mitglieder ohne Stimmrecht im Beirat.

  4. Der Beirat erarbeitet Beschlussempfehlungen für die Gemeindevertretung der Gemeinde Holzbunge über
    a) Grundsätzliche Fragen der Betriebsorganisation
    b) Personalentscheidungen
    c) zukünftige Investitionen
    d) die Wasserversorgungssatzung sowie die Beitrags- und Gebührensatzung

  5. Der Beirat tagt bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich.

  6. Entscheidet die Gemeindevertretung Holzbunge gegen die Empfehlung des Beirats, ist der Beirat hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Innerhalb von 2 Wochen nach der Kenntnisgabe hat eine gemeinsame Erörterung von Beirat und Gemeindevertretung über den strittigen Beratungspunkt stattzufinden.


§ 6 Schadenersatz

Schadenersatzansprüche gegen die Gemeinde Holzbunge werden ausgeschlossen, falls der Betrieb der zentralen Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Holzbunge ausfällt oder behindert wird.


§ 7 Streitigkeiten

Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung gütlich zu regeln. Sollte eine Einigung trotzdem nicht zustande kommen, kann jede Partei bei der Kommunalaufsichtsbehörde oder bei der zuständigen Fachbehörde eine Stellungnahme einholen. Die Vertragsparteien unterwerfen sich dieser Stellungnahme.


§ 8 Vertragsdauer, -kündigung, -änderungen

  1. Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird auf unbefristete Zeit geschlossen.

  2. Er kann nur mit einjähriger Kündigungsfrist zum folgenden Kalenderjahr gekündigt werden, wenn die weitere Versorgung der Einwohner im Vertragsgebiet durch die Übernahme der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch einen neuen Träger sichergestellt ist (z.B. Durchführung einer Gebietsreform, Bildung eines Zweckverbandes) und die Voraussetzungen des § 127 Landesverwaltungsgesetz vorliegen.

  3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über eine Änderung dieser Vereinbarung zu verhandeln, wenn ein Vertragspartner es für erforderlich hält und verlangt.

  4. Änderungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (soweit nicht beurkundungspflichtig).


§ 9 Vermögensauseinandersetzung

Für den Fall der Kündigung dieses Vertrages stehen der Gemeinde Holzbunge 2/3 der aktiven Vermögenswerte zu und der Gemeinde Klein Wittensee 1/3 der aktiven Vermögenswerte zu mit Ausnahme des Leitungsnetzes sowie die Wasserzähler, die in das Eigentum der Gemeinde übergehen, auf dessen Bereich sich die Einrichtungen befinden. Verbindlichkeiten gehen zu 2/3 zu Lasten der Gemeinde Holzbunge und zu 1/3 zu Lasten der Gemeinde Klein Wittensee. Es gelten die Werte zum Zeitpunkt der Erstellung der Schlussbilanz zum Abschluss des Jahres der Kündigung dieses Vertrages.


§ 10 Bekanntmachung

Gem. § 18 Abs. 5 GkZ geben die Vertragsparteien diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag in ihren Gemeinden ortsüblich bekannt.


§ 11 Inkrafttreten

Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft.

24361 Groß Wittensee, den 11.12.2024

Gemeinde Klein Wittensee
Jürgen Schröder
- Bürgermeister -

Gemeinde Holzbunge
Ole Bening
- Bürgermeister -


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