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Entgeltordnung zur Nutzungssatzung über die Benutzung der Räumlichkeiten im „Dorfgemeinschaftshaus Osterby“

erlassen am: 15.12.2021 | i.d.F.v.: 06.04.2023 | gültig ab: 06.04.2023 | Bekanntmachung am: 06.04.2023

Aufgrund des § 4 der Gemeindeverordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung und des § 11 der Benutzungssatzung über die Benutzung der Räumlichkeiten und deren Einrichtungen im „Dorfgemeinschaftshaus Osterby“ wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Osterby vom 15.12.2021 folgende Entgeltordnung erlassen:


1. Entgelte

Für die Benutzung der Räumlichkeiten – einschließlich der Nutzungsmöglichkeit von Außenanlagen, Tischen, Stühlen, Sanitäranlagen und Küche – werden folgende Nutzungsentgelte erhoben. Die Nutzung der Spülmaschine sowie die Zubereitung von Speisen ist im Rahmen der Küchennutzung ausdrücklich nicht gestattet.

1.1 Private und kommerzielle Nutzung

Nutzungsentgelte für:

Großer Saal 250,,00 € / Tag
Clubzimmer 80,00 € / Tag

Eine stundenweise, wiederkehrende Nutzung zu Versammlungs-,Tagungs- und Veranstaltungs- zwecken ist bis zu 4 Stunden möglich.

Nutzungsentgelte für:

Großer Saal 11,00 € / pro angefangene Stunde
Clubzimmer 5,00 € / pro angefangene Stunde

Eine Pauschale für Strom, Wasser, Sanitäranlagen mit Verbrauchsmaterial sowie Reinigung ist enthalten. Trotz Reinigungspauschale sind die Räumlichkeiten aufgeräumt und besenrein zu übergeben (Grobreinigung).

Das Entgelt ist 10 Tage vor der Veranstaltung auf das Konto der Amtskasse Hüttener Berge bei der Förde Sparkasse (IBAN: DE74 2105 0170 0000 1131 91), Stichwort: DGH Osterby, Name und Raum zu überweisen.

Das Entgelt beinhaltet eine Nutzung von 11:00 Uhr des Veranstaltungstages bis 11:00 Uhr des Folgetages oder nach Absprache.

Neben den vorgenannten Nutzungsentgelten ist, bei der Schlüsselübergabe zur Absicherung möglicher Kleinschäden bzw. fehlender Grobreinigung, eine Sicherungspauschale von 100 €in bar zu zahlen. Diese wird, sofern keine Beanstandungen sind, bei Schlüsselrückgabe in bar zurückgezahlt.

1.2 Nutzung durch Organisationen, Vereine, Verbände und die Gemeindevertretung und -ausschüsse

Die Benutzung der Gemeinderäume lt. Belegungsplan durch ortsansässige Vereine, Verbände, Organisationen und Träger mit gemeinnützigen und kulturellen Bestrebungen ist entgeltfrei, sofern kein kommerzieller Verkauf (geschäftlicher Verkauf) von Speisen oder Getränken erfolgt.

Sofern für eine Veranstaltung ein kommerzieller Verkauf von Speisen oder Getränken erfolgt, gelten die Nutzungsentgelte nach 1.1 und 1.3.

Ortsansässige Vereine, Verbände, Organisationen und Träger mit gemeinnützigen und kulturellen Bestrebungen, die die Räumlichkeiten grundsätzlich entgeltfrei nutzen, zahlen für Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 30 Personen ein Reinigungsentgelt sowie eine Heizkosenpauschale (vom 01.10. bis 30.04. eines jeden Jahres) in Höhe von:

Reinigungsentgelt Heizkostenpauschlae
Großer Saal 50,00 € / Tag 50,00 € / Tag
Clubzimmer 30,00 € / Tag 30,00 € / Tag

Trotz Reinigungsentgelt sind die Räumlichkeiten aufgeräumt und besenrein zu übergeben.

1.3 Zusätzliche Entgelte

Für die Nutzung und Reinigung von Geschirr fällt für alle Nutzer des Dorfgemeinschaftshauses ein Nutzungsentgelt von 1,50 € je Gedeck mit Tellern, Besteck, Tassen und Gläsern an.

Die Nutzung der in der Küche vorhanden Spülmaschine ist nicht gestattet.


2. Ausnahmen von der Entgeltordnung

In Ausnahmefällen kann der Bürgermeister / die Bürgermeisterin nach eigenem Ermessen abweichende Entgelte festsetzen.


3. Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach § 3 LDSG, Art. 6 Abs. 1 e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 4 Abs. 1 - 2 und 18 GO und der §§ 1 Abs. 1-2, 2 Abs. 2 und 6 KAG sowie dieser Entgeltordnung ausschließlich zum Zwecke der Ausführung dieser Satzung.

Zur Ermittlung der Gebührenpflichtigen, zur Festsetzung und Verbuchung der Benutzungsgebühren ist die Gemeinde sowie das Amt Hüttener Berge berechtigt, folgende Daten des Gebührenpflichtigen zu erheben und zu speichern:

a) Name, Vorname, Anschrift und Telekommunikationsdaten des Veranstalters

b) Name, Vorname, Anschrift, Telekommunikationsdaten sowie Geburtsdatum der verantwortlichen Person für die jeweilige Veranstaltung

Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist, soweit sie nicht zur Einziehung der Verwaltungsgebühr, der Auslagen oder der Ermittlung durch Behörden zur Gefahrenabwehr dient, unzulässig.

Die Gemeinde ist befugt, auf der Grundlage von Angaben der Entgeltpflichtigen ein Verzeichnis der Entgeltpflichtigen mit den für die Bearbeitung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der Bearbeitung nach dieser Satzung zu verwenden und weiterzuverarbeiten.


4. Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Osterby, den 06.04.2023

Heino Bothmann
Bürgermeister


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