Satzung der Gemeinde Owschlag über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Owschlag
Satzung der Gemeinde Owschlag über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Owschlag
erlassen am: 11.12.2018 | i.d.F.v.: 13.12.2018 | gültig ab: 01.01.2019 | Bekanntmachung am: 13.12.2018
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der zzt. geltenden Fassung und der §§ 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der zzt. geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Owschlag vom 11.12.2018folgende Aufhebungssatzung erlassen:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Owschlag vom 22.03.2016 wird aufgehoben.