Breitbandzweckverband
Breitbandzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge (BZV)
Der Breitbandzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge wurde am 09.07.2010 gegründet.
Das Verbandsgebiet umfasst alle 28 Gemeinden der drei Ämter, nämlich
1. aus dem Amt Dänischenhagen die Gemeinden
- Dänischenhagen, Noer, Schwedeneck und Strande;
2. aus dem Amt Dänischer Wohld die Gemeinden
- Felm, Gettorf, Lindau, Neudorf-Bornstein, Neuwittenbek, Osdorf,
Schinkel und Tüttendorf;
3. aus dem Amt Hüttener Berge die Gemeinden
- Ahlefeld-Bistensee, Ascheffel, Borgstedt, Brekendorf, Bünsdorf,
Damendorf, Groß Wittensee, Haby, Holtsee, Holzbunge, Hütten,
Klein Wittensee, Neu Duvenstedt, Osterby, Owschlag und Sehestedt.
Der Zweckverband führt den Namen "Breitbandzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge (BZV)"und hat seinen Sitz in Groß Wittensee. Der BZV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit.
Der BZV hat die Aufgabe, im Verbandsgebiet eine qualitativ hochwertige Breitbandversorgung zu schaffen, bereitzustellen und zu unterhalten, insbesondere durch das Vorhalten einer entsprechenden Leerrohrinfrastruktur sowie die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen an Internetcarrier.
Leitung des BZV
Der BZV wird ehrenamtlich geleitet und unterhält keine eigene Verwaltung. Die Verwaltungs- und Kassengeschäfte des BZV nimmt das Amt Hüttener Berge wahr. Das Amt Hüttener Berge stellt dem BZV hierfür angemessene Verwaltungskosten in Rechnung. Das Nähere regelt eine Vereinbarung zwischen dem Amt Hüttener Berge und dem BZV.
Die Amtsdirektoren der Ämter Dänischer Wohld und Hüttener Berge und der leitende Verwaltungsbeamte des Amtes Dänischenhagen werden an der Führung der laufenden Geschäfte des BZV beteiligt.
Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des BZV gelten die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung entsprechend.