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Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Genehmnigung

Die Errichtung, Änderung, Erweiterung oder Nutzungsänderung von Camping- und Wochenend- oder Golfplätzen unterliegt dem Baugenehmigungsverfahren nach § 64 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).
Die Bauaufsichtsbehörden haben darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.

 

Regionale Hinweise

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind zur Bearbeitung jeweils Gemeinden zugewiesen.
Eine Zuständigkeitsliste über die 168 Gemeinden finden Sie hier.

 

Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

 

Die Baugenehmigung (Camping- und Wochenendplatz- oder Golfplatzgenehmigung) erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden.

 

Es fallen Gebühren nach den Tarifstellen 11 und 12 der Baugebührenverordnung des Landes Schleswig-Holstein (BauGebVO), Anlage 1, an.

 

Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen entsprechend § 19 der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze beziehungsweise entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen.

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg

Frau Beate Bednarski

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Kontakt herunterladen
+49 4331/202-483
+49 4331/202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 425

Frau Renate Bednarski-Wolf

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Kontakt herunterladen
+ 49 4331 202-681
+ 49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 429

Herr Dirk Clasen

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-136
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 431

Herr Hans-Georg Götz

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-189
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 428

Frau Britta Heitmann

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-267
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 432

Herr André Mundt

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-485
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 427


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

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