Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Genehmnigung
Die Errichtung, Änderung, Erweiterung oder Nutzungsänderung von Camping- und Wochenend- oder Golfplätzen unterliegt dem Baugenehmigungsverfahren nach § 64 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).
Die Bauaufsichtsbehörden haben darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.
Regionale Hinweise
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind zur Bearbeitung jeweils Gemeinden zugewiesen.
Eine Zuständigkeitsliste über die 168 Gemeinden finden Sie hier.
Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Die Baugenehmigung (Camping- und Wochenendplatz- oder Golfplatzgenehmigung) erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden.
Es fallen Gebühren nach den Tarifstellen 11 und 12 der Baugebührenverordnung des Landes Schleswig-Holstein (BauGebVO), Anlage 1, an.
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen entsprechend § 19 der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze beziehungsweise entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen.
- Fahrlehrerprüfung: Zulassung
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Ingenieurin und Ingenieur mit ausländischer Berufsqualifikation, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur beantragen
- Lärmschutz: Benutzung von Geräten und Maschinen - Ausnahmen
- Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Frau Beate Bednarski
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
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+49 4331/202-483
+49 4331/202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
|
Zimmer:
425
Frau Renate Bednarski-Wolf
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Kontakt herunterladen
+ 49 4331 202-681
+ 49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
|
Zimmer:
429
Herr Dirk Clasen
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
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+49 4331 202-136
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
|
Zimmer:
431
Herr Hans-Georg Götz
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
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+49 4331 202-189
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
|
Zimmer:
428
Frau Britta Heitmann
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
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+49 4331 202-267
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
|
Zimmer:
432
Herr André Mundt
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
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+49 4331 202-485
+49 4331 202-574
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
|
Zimmer:
427
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein