Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie wenn Sie nicht krankenversichert sind vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung,
- Unterstützung durch Hebammen,
- Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
Kurztext
Als Sozialhilfeempfängerin erhalten Sie, sofern entsprechende Leistungen nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, während der Schwangerschaft und Mutterschaft diese bei Bedürftigkeit in gleicher Qualität und gleichem Umfang vom Sozialamt.
Dies sind:
- Behandlung durch Ärzte
- Hilfe von Hebammen,
- Krankenhausunterbringung
- Unterstützungsleistungen bei der häuslichen Pflege falls diese nicht durch die Familie erfolgen kann
Regionale Hinweise
Ab 01.11.2012 werden die Aufgaben der Schwangerschaftsberatung / -konfliktberatung sowie die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" nicht mehr vom Kreis Rendsburg-Eckernförde wahrgenommen.
Bei Fragen zur Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" wenden Sie sich bitte an:
- Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie
Prinzenstraße 13
24768 Rendsburg
Tel. 04331 / 696330
- Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie
Schleswiger Straße 33
24340 Eckernförde
Tel. 04351 / 893110
Bei Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt sowie Fragen zur Schwangerenkonfliktberatung wenden Sie sich bitte an:
- Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie
Prinzenstraße 13
24768 Rendsburg
Tel. 04331 / 696330
- Familienberatungsstelle (ehemals Pro Familia)
ProFil e. V.
Mühlenstraße 3
24768 Rendsburg
Tel. 04331 / 14 99 34
www.familie-rd.de
Bitte wenden Sie sich an:
- eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
- Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, oder
- an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie weitere Informationen bezüglich Hilfen für Schwangere und Beratungsangeboten für Familien finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Details zur Bundesstiftung erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens
- Familienferienerholung: Förderung
- Frühförderung Hörgeschädigte
- Kindergartenermäßigung
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
- Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein