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Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden.

Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden. Das dritte Kennzeichen (Wiederholungskennzeichen) muss nicht gestempelt und auch nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen sein.

Die Anbringung eines Wiederholungskennzeichens liegt in der Verantwortung des Halters/der Halterin beziehungsweise Fahrers/Fahrerin.

 

An den Kreis oder an die kreisfreie Stadt.

 

Regionale Hinweise

Sie können sich mit Ihrem Anliegen wohnortunabhängig an die Kfz-Zulassungsbehörden in Rendsburg, Eckernförde, Altenholz oder Hohenwestedt wenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Es fallen keine Gebühren an. Es entstehen jedoch Kosten für den Kauf des Kennzeichenschildes.

 

§ 10 Abs. 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV).

§ 10 FZV

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg


Teichkoppel 72 24161 Altenholz
Tel: +49 431 320979-26Fax: +49 431 320979-22E-Mail: zulassungsbehoerde3[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/


Rendsburger Straße 109 24340 Eckernförde
Tel: +49 4351 66676-0Fax: +49 4351 66676-29E-Mail: zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Postanschrift:Rendsburger Straße 10924340Eckernförde


Am Markt 17 24594 Hohenwestedt
Tel: +49 4871 36-5312Fax: +49 4871 36-536E-Mail: zulassungsbehoerde4[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

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