Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Schwangerschaftsberatungsstellen stehen Frau, die ungewollt schwanger geworden sind, beratend und unterstützend zur Seite.
Sind Sie ungewollt schwanger geworden?
Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation?
Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?
Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Regionale Hinweise
Ab 01.11.2012 werden die Aufgaben der Schwangerschaftsberatung / -konfliktberatung sowie die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" nicht mehr vom Kreis Rendsburg-Eckernförde wahrgenommen.
Bei Fragen zur Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" wenden Sie sich bitte an:
- Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie
Prinzenstraße 13
24768 Rendsburg
Tel. 04331 / 696330
- Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie
Schleswiger Straße 33
24340 Eckernförde
Tel. 04351 / 893110
Bei Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt sowie Fragen zur Schwangerenkonfliktberatung wenden Sie sich bitte an:
- Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie
Prinzenstraße 13
24768 Rendsburg
Tel. 04331 696330
- Familienberatungsstelle (ehemals Pro Familia)
ProFil e. V.
Mühlenstraße 3
24768 Rendsburg
Tel. 04331 14 99 34
www.familie-rd.de
!Via Frauenberatung Rendsburg-Eckernförde
-Frauen helfen Frauen e.V.-
Königstraße 20, 24768 Rendsburg
Tel. 04331 4354393
!Via Frauenberatung Rendsburg-Eckernförde
-Frauen helfen Frauen e.V.-
Langebrückstraße 8, 24340 Eckernförde
Tel. 04351 3570
- An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
- die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
- an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
- Ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
Weitere Informationen sowie eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein