Sportbootführerschein (SBF)
Sportbootführerschein (SBF)
Wer ein Sportboot unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS) führen möchte, benötigt einen Sportbootführerschein.
Sportbootführerscheine sind Befähigungs- und Berechtigungsnachweise für das Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen. Abhängig vom Geltungsbereich sind unterschiedliche Sportboot-Führerscheine erforderlich.
Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (SBF Binnen) berechtigt zum Führen von Sportbooten mit Motor (auch Segelbooten) auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den mit Motorbooten befahrbaren sonstigen Gewässern. Er ist vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 m Länge und/oder unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS). Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (SBF See) berechtigt zum Führen von Sportbooten mit Motor (auch Segelbooten) auf den Seeschifffahrtsstraßen. Er ist vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS). Das Mindestalter beträgt auch hier 16 Jahre.
- An den Deutschen Segler-Verband (DSV),
- den Deutschen Motoryacht-Verband (DMYV),
- den Yacht- und Segelclub vor Ort oder
- die Volkshochschulen.
- Mindestalter SBF Binnen unter Segel: 14 Jahre
- Mindestalter SBF mit Antriebsmaschine: 16 Jahre
- Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber
- Vorlage gültiger Kfz-Führerschein oder Führungszeugnis (Verzicht bei Minderjährigen)
- gegebenenfalls Kosten für einen Lehrgang/Kurs
- Aktuelle Prüfungsgebühren sind über der Deutschen Segler-Verband zu erfragen
Weitere Informationen sowie Lehrgangs- und Prüfungsangebote finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sowie dem Elektronischen Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS).
WSV - Häufige Fragen zur Schifffahrt
Deutschen Segler-Verband (DSV)
Deutschen Motoryachtverband (DMYV)
- Alters- und Ehejubiläum Ehrung
- Ausnahme vom Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
- Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung
- Fahrverbot und Führerscheinentzug
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi
Ansprechpartner
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg, Stadt
Tel: +49 203 8 09 58-0Fax: +49 203 8 09 58-58E-Mail: info[at]dmyv.de
Gründgensstr. 18
22309 Hamburg, Freie und Hansestadt
Tel: +49 40 6 32 00-90Fax: +49 40 63 20 09-28E-Mail: info[at]dsv.org
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein