Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
Wer Eingriffe / Behandlungen an Wirbeltieren durchführen möchte, die mit Schmerzen oder Schäden verbunden sein können, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Wenn Sie zur
- Herstellung,
- Gewinnung,
- Aufbewahrung oder
- Vermehrung
von Stoffen, Produkten oder Organismen Eingriffe oder Behandlungen an Wirbeltieren durchführen wollen, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Eingriffe oder Behandlungen erfolgen. Die Behörde kann die Frist auf Antrag verkürzen.
- Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
- Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln
- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
- Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
- Rechtsdienstleistungen (Rechtsberatung), Rechtsdienstleistungsregister
Ansprechpartner
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-7239E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Postanschrift:24171Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein